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Der Wald ist für alle da-Das geplante neue hessische Waldgesetz spaltet die Meinungen. Radler und Reiter sind empört – Familien und Sportler verunsichert

Hochtaunus. Die BUND-Kreisvorsitzende Claudia von Eisenhart findet’s gut. Der Naturschutzbund (NABU) hingegen fordert einen freien Zugang zu den Wäldern und der ADFC Hessen sieht im geplanten Waldgesetz gar einen Imageschaden für den hessischen Radtourismus. Mountainbiker und Reiter laufen Sturm und alle anderen, die den Wald gerne als Naherholungsraum nutzen, sind verunsichert.

Eigentlich soll der Entwurf von Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) für das neue Hessische Waldgesetze für Beruhigung in den hessischen Wäldern sorgen. Bislang jedoch hat das Papier eher das Gegenteil erreicht.

Bis zum 22. August können Anregungen und Einwände gegen das Gesetz eingebracht werden und vor allem Reiter und Radfahrer haben die geplanten Einschränkungen zum Betreten des Waldes für Erholungssuchende schnell aktiv werden lassen. Mehr als 30 000 haben inzwischen eine Online-Petition unterschrieben.

Sie mokieren sich darüber, dass sie Waldwege nur noch benutzen dürfen, wenn diese „ganzjährig von nicht geländegängigen Autos befahren werden können“. Dies kommt für sie einer faktischen Aussperrung aus dem Wald gleich. „Die geplanten Fahrverbote für Radler und Rollstuhlfahrer können nicht hingenommen werden“, unterstützt der Nabu das Anliegen: „Mit dem Schutz der Natur haben solche Pläne wenig zu tun, sie fördern eher die Naturentfremdung der Menschen“, sagt der Landesvorsitzende Gerhard Eppler.

Aus Sicht des Landtages sollen die Einschränkungen der Radfahrer und Mountainbiker in den Wäldern in erster Linie der Vermeidung von Konflikten und Gefahrensituationen dienen. Aber auch ein weiterer Passus bietet Anlass zu wilden Spekulationen: Betreten mehrere Personen den Wald zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes, soll ihnen das Betretungsrecht nur zustehen, wenn nach den örtlichen Gegebenheiten eine Beeinträchtigung des betroffenen Waldgebietes nicht zu erwarten ist, heißt es im Entwurf. Damit seien auch Fußgänger wie Familien oder Wandergruppen der Willkür von Behörden oder Jägern ausgeliefert sobald diese eine „Beeinträchtigung des Waldes“ oder des Wildes befürchten, orakeln die Kritiker. „Mit dieser Begründung könnten Wege und ganze Waldbezirke, auch für einzelne Benutzergruppen, künftig beliebig gesperrt werden“, sehen sie das im Bundeswaldgesetz verankerte „freie Betreten des Waldes zu Erholungszwecken“ in Gefahr. Und in der Tat:

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