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Energieausweis – Wohnungs- und Grundeigentümerverein informiert

Bad Vilbel. Kürzlich hat das Bundeskabinett die neue Energie-Einsparverordnung verabschiedet, teilt der Bad Vilbeler Wohnungs- und Grundeigentümerverein „Haus und Grund“ mit. Damit habe jeder Gebäudeeigentümer künftig bei Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis vorzulegen. Besonders die Eigentümer von Ein- bis Vierfamilienhäusern, deren Gebäude vor Gültigkeit der 1. Wärmeschutzverordnung (November 1977) gebaut wurden beziehungsweise diesen Anforderungen nicht entsprechen, sind betroffen. Sie müssen ab 1. Oktober 2008 den mit höherem Aufwand und Kosten zu erstellenden Bedarfs-Energieausweis vorlegen. Für Eigentümer von Gebäuden bis Baujahr 1965 gilt hierfür der Termin 1. Juli 2008. In einer Übergangszeit bis zum 1. Oktober 2008 ist es jedoch zulässig für alle Gebäude zwischen Bedarfs- und Verbrauchs- Energieausweis zu wählen.

Haus & Grund Bad Vilbel bietet Interessenten diesen Verbrauchs-Energieausweis für Wohngebäude bei Bestellung bis 31. August 2007 zum Sonderpreis von 28 Euro an, für Mitglieder 25 Euro. Fragebögen für die Bearbeitung gibt es in der Geschäftsstelle, Wilhelmstraße 23 a, Telefon (06101) 7888. (zlp)