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Fremdsprache ist Pflicht

Der Unterricht in einer ersten Fremdsprache (Deutsch, Englisch oder Französisch) ist Pflichtfach von der ersten Klasse der Grundschule an bis zum Abitur. Alle Schüler müssen mit Beginn der zweiten Klasse der Sekundarstufe eine zweite Fremdsprache erlernen. Von der vierten Klasse der Sekundarstufe an können die Schüler eine dritte Fremdsprache erlernen.

Die Sprachklassen setzen sich aus Schülern unterschiedlicher Nationalität zusammen und werden von Lehrkräften unterrichtet, die diese Sprache möglichst als Muttersprache sprechen.

Von der dritten Klasse der Sekundarstufe an können die Schüler eine antike Sprache lernen. Geschichte und Geografie werden in der ersten Fremdsprache des Schülers (Deutsch, Englisch oder Französisch) unterrichtet. Der Unterricht in Wirtschaftskunde, der von der vierten Klasse der Sekundarstufe an als Wahlfach angeboten wird, wird ebenfalls in einer dieser drei Sprachen erteilt. (dd)