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Für Freiheit & Vernunft – Jörg-Uwe Hahn: „Einraumgaststätten generell vom Rauchverbot ausnehmen!“

Bad Vilbel. Der FDP-Landes- und Fraktionsvorsitzende Jörg-Uwe Hahn informierte sich dieser Tage vor Ort in der Pilsstube am Südbahnhof über die Auswirkungen des seit Oktober bestehenden Nichtraucherschutzgesetzes. Im Gespräch mit dem Wirt Karl-Heinz Ebert und seinen Gästen stellte Hahn den Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Gesetzes vor. „Für die FDP in Hessen und im Wetteraukreis ist der Nichtraucherschutz ein Thema der Freiheit. Wir wollen eine vernünftige Lösung, um den Nichtraucherschutz zu gewährleisten, ohne Gastwirte in den Ruin zu treiben und die für Hessen typische Kneipenvielfalt erhalten“, erklärte Hahn.

Bis zu 50 Prozent Umsatzeinbußen beklagtKarl-Heinz Ebert. Die Laufkundschaft, die auf dem Nachhauseweg von der Arbeit in Frankfurt am Südbahnhof noch einen Schoppen getrunken und eine Zigarette geraucht hat, sei nicht mehr da, erläuterte der Wirt.

Die im Mai gestartete Initiative der FDP richtet sich vor allem an solche Kneipen. „Einraumgaststätten sollen generell vom Rauchverbot ausgenommen werden. Der Gastwirt soll selbst entscheiden, ob in seinem Lokal geraucht werden darf oder nicht. Der Wettbewerbsnachteil gegenüber Gaststätten mit mehreren Räumen muss ausgeglichen werden“, sagte der Vilbeler FDP-Vorsitzende Kai König.

Mittlerweile gibt es technische Geräte, die Schadstoffe aus der Luft filtern und einen gleichwertigen Schutz liefern. „Wir möchten die Anwendung von Lüftungsanlagen ermöglichen und halten die Einrichtung von Luftreinigern statt eines generellen Rauchverbots für sinnvoll“, fordert Hahn.

Einige Gäste bedauern, dass etwas gesetzlich geregelt wird, was eine Frage der Höflichkeit und Erziehung ist: Nämlich beim Essen nicht zu rauchen. Allerdings wünschen sie sich eine einfache und unbürokratische Lösung bei der Trennung in Raucher- und Nichtraucherräume.

Eine Ausnahme soll es aus Sicht der Freidemokraten auch für Clubs oder für geschlossene Gesellschaften geben. Ein Treffen unter Gleichgesinnten, zum Beispiel in einem Raucherclub müsse doch möglich sein. Genauso sollte es zulässig sein, zu rauchen, wenn ein Veranstalter alle Räume einer Gaststätte nutzt. Dies ist dann eine geschlossene, nicht öffentliche Gesellschaft. „Wir brauchen wieder mehr Freiheit und die Möglichkeit frei zu entscheiden, was ich tue oder lasse“, betonte Hahn den liberalen Standpunkt. Hahn und König hoffen auf eine für die Wirte günstige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und dass der Landtag im Herbst die von der FDP vorgeschlagenen Lockerungen beschließen werde. (sam)