Veröffentlicht am

Gemeinde rät zur Briefwahl

Schöneck. Für die Kommunalwahl am Sonntag, 14. März, besteht ab Montag, 1. Februar, die Möglichkeit der Briefwahl. Die Gemeinde Schöneck empfiehlt, von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch zu machen, da es in den Wahllokalen wegen der Hygieneauflagen zu Wartezeiten kommen könnte, heißt es in einer Pressemeldung.
Das Versenden der Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten erfolgt über die ekom21 und soll bis zum 21. Februar abgeschlossen sein.
Es gebe mehrere Möglichkeiten, um Briefwahlunterlagen zu beantragen. Ein Formular dafür befinde sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Dieses ausgefüllte Formular kann per Post, Fax (0 61 87/9 56 2-2 99) oder E-Mail info@schoeneck.de gesendet werden.
Antragsformulare können auch in die Briefkästen der Rathäuser Kilianstädten und Büdesheim eingeworfen werden. Eine weitere Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen, ist über den QR-Code, der sich auf der Wahlbenachrichtigung befindet, darüber können die Unterlagen via Internet beantragt werden. Ein weiterer Weg an die Kommunalwahlunterlagen zu kommen, ist es sie auf der Homepage unter www.schoeneck.de zu beantragen. (zlp)