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Gericht: Leinenzwang

Bad Vilbel. Jetzt weiß die Frankfurter Amtsrichterin Kornelia Ungeheuer auch, dass es eine „Hessische Forstgrundkarte“ gibt. Ein Auszug aus diesem Kartenwerk vom Vilbeler Stadtwald lag auf dem Richtertisch. Mitgebracht hatte die Karte ein städtischer Verwaltungsbeamter, der im Prozess um einen nicht angeleinten Hund als Zeuge aussagen musste. Zur Erinnerung: Ein Vilbeler Hundehalter war genau an der Grenze zwischen Wald und Streuobstwiesen mit seinem nicht angeleinten Vierbeiner spazieren gegangen. Dem 43 Jahre alten Geschäftsführer war ein Bußgeldbescheid über 50 Euro wegen Verstoßes gegen die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt sowie die hessische Hundeverordnung auf den Tisch geflattert. Vor dem Amtsgericht entspann sich ein Streit, ob der streitbefangene Hund nun im Wald (nur mit Leine erlaubt) oder aber außerhalb des Waldes (kein Leinenzwang) ausgeführt worden war. Darüber aber gab es auch nach Einsicht in die Lichtbilder und das Kartenmaterial keine abschließenden Erkenntnisse.

Amtsrichterin Ungeheuer behalf sich mit einer eigenen Version. Sie beließ es bei dem Bußgeld und verwarf die Beschwerde des Hundehalters. Im Prinzip komme es gar nicht darauf an, wo genau der Hund ohne Leine herumlief. Schon das Risiko, er könne sich jederzeit seines angeborenen Jagdinstinkts besinnen und im Wald verschwinden, hätte den Halter veranlassen müssen, seinen Hund an die Leine zu nehmen. (ge)