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Kein Plan B – Segmüller benachteiligt • Verfahren vor Verwaltungsgericht ruht

Für die Ansiedlung des Möbelhauses Segmüller im Bad Vilbeler Quellenpark wird es eng. SPD, Grüne und CDU beharren im Regionalverband darauf, das innenstadtrelevante Sortiment auf 800 Quadratmeter zu beschränken. Das wäre für Segmüller der Ausstiegsgrund.

Bad Vilbel. Es geht um mehr als 20 Millionen Euro. Soviel könnte die Stadt erlösen, verkaufte sie eine Teilfläche des Quellenparks an das Möbelhaus Segmüller. Doch es gibt ein Problem, das sich als Bedrohung des Vorhabens erweisen könnte: das erst kürzlich erneut vom Regionalen Planungsverband bestätigte Einzelhandelskonzept. Demnach dürfen zum Schutz der Innenstadt-Läden auf der grünen Wiese nur maximal 800 Quadratmeter sogenannter innenstadtrelevanter Waren feilgeboten werden.

Diese Auflage wollte die Stadt vom Verwaltungsgericht Gießen überprüfen lassen. Doch das Verfahren ruht weiter „angesichts des von der Stadt Bad Vilbel und der Firma Segmüller unterbreiteten neuen Kompromissvorschlags ,Minimalvariante’ mit einer Begrenzung des Nebensortiments auf 3000 Quadratmeter, einschließlich Leuchten von nunmehr 550 Quadratmeter“, erläutert Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU). Damit sei die Fläche der Ursprungsvariante von 5750 Quadratmetern um 48 Prozent und der ersten Kompromissvariante von 3900 Quadratmetern deutlich reduziert worden.

Stüve: Riesiger Klotz

Ob es Aussicht auf Annäherung gibt, kann Stöhr nicht belegen: Es sprächen aber gute Argumente dafür. So gebe es kaum eines der führenden Möbelhäuser, das sich auf dieses niedrige Nebensortiment beschränke. Bei einer Gesamtfläche von 45 000 Quadratmetern entsprächen 3000 Quadratmeter sieben Prozent. IKEA in Nieder-Eschbach habe von einer Gesamtverkaufsfläche von 26 000 Quadratmetern 25 Prozent Nebensortiment; Mann Mobilia (Eschborn) 37 000 Quadratmeter und 16 Prozent, Möbel Höffner (Lieblos) 41 000 Quadratmeter und zwölf Prozent. „Sollte die Beschränkung auf 800 Quadratmeter Nebensortiment bestehen bleiben, würde ein Konkurrenzverbot zu Möbelhäusern in ganz Südhessen verhängt“, kritisiert Stöhr. Ferner sei gutachterlich nachgewiesen, „dass die Umsatzverteilungen dieser Minimalvariante auf die Nachbarstädte sehr gering bis kaum messbar sind, so dass städtebaulich keine Auswirkungen zu befürchten sind.“ Zudem werde mit mehr als 600 Arbeitsplätzen gerechnet.

„Von gerichtlicher Seite gibt es im Moment keine nächsten juristischen Schritte“, erläutert Sabine Dörr, Sprecherin des Verwaltungsgerichts Gießen. Nach einem Urteil gebe es mehrere Möglichkeiten für Rechtsmittel.

Unterdessen hat sich im Regionalverband eine Front gegen eine Abweichung vom Konzept gebildet. „Es gibt keine Bestrebungen, dies zu verändern“, betont der designierte Direktor des Regionalverbandes Frankfurt/Rhein-Main, Schönecks Bürgermeister Ludger Stüve (SPD). Schöneck habe nie öffentlich gegen die Baupläne in Bad Vilbel Stellung bezogen, doch sei das Möbelhaus „ein riesiger Klotz“, sagt Stüve und fügt hinzu: Mit der SPD-Fraktion im Regionalverband habe Bad Vilbel keine Gespräche über Kompromisse geführt. Den Vorwurf der Ungleichbehandlung mit bestehenden Möbelhäusern kontert er mit dem unpassenden Argument, auch beim Bau neuer Häuser müssten Emissionsauflagen beachtet werden, die für Altbauten nicht gälten.

Unterdessen haben Bad Vilbel und Segmüller ihre Position in Briefen an Regierungspräsident Johannes Baron und Wirtschaftsminister Dieter Posch (beide FDP) formuliert. Das Wirtschaftsministerium könnte als Aufsichtsbehörde die Auflage verhindern. Einen Plan B gebe es nicht, so Stöhr. „Im Moment tut sich nichts“, bestätigt ein Segmüller-Sprecher: „Es wurde noch keine weiße Flagge gehisst.“ Man hoffe und warte auf eine rechtliche Klärung.