Veröffentlicht am

Keine Gleichberechtigung

Appell zum Frauentag: „Kämpfe der Großmütter“ fortsetzen

Rechtsanwältin Nahla Osman (Mitte) appelliert an die Zuhörerinnen sich für ihre Rechte stark zu machen. Foto: fau
Rechtsanwältin Nahla Osman (Mitte) appelliert an die Zuhörerinnen sich für ihre Rechte stark zu machen. Foto: fau

Bad Vilbel/Karben. Zum „Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden“ hatten die Ausländerbeiräte von Bad Vilbel und Karben zu einer gemeinsamen Veranstaltung in den Bad Vilbeler AWO-Treff eingeladen. Die Vorsitzenden Isil Yönter (Bad Vilbel) und Jetty Sabandar (Karben) konnten neben 16 Teilnehmerinnen auch die Darmstädter Rechtsanwältin Nahla Osman begrüßen, die aus ihren Erfahrungen beim Kampf um die Durchsetzung von Frauenrechten referierte.

Zunächst erinnerten jedoch die Gastgeberinnen an die Geschichte des Frauentages, der seit der Resolution der Vereinten Nationen 1977, einen umfassenden globalen Status erreicht hat. „Im kommenden Jahr feiert der Frauentag in Deutschland sein 100-jähriges Bestehen“, erklärt Sabandar. „Es ist wichtig, dass wir Frauen unsere Rechte einklagen, denn auch in unserem modernen Industrieland sind wir oft nur gesetzlich, nicht aber in der Praxis gleichgestellt“, fügt Yönter hinzu.

Ein Beispiel sind die Lohnunterschiede zwischen Männer und Frauen bei gleicher Qualifikation und gleicher Leistung für dieselbe Arbeit. „Noch immer bekommen die meisten erwerbstätigen Frauen weniger Gehalt als Männer“, ergänzt die Juristin. „Gleichberechtigung ist ein wichtiger demokratischer Grundsatz!“, der in Artikel 3 des Grundgesetzes verbrieft ist.

Es gebe einen neuen Gesetzentwurf, der vorsehe, dass Frauen die Offenlegung des Arbeitsvertrages von Kollegen fordern können, um zu sehen, ob sie für die gleiche Arbeit so viel Geld erhalten wie die männlichen Mitarbeiter. „Auf dem Papier sieht das alles einfacher aus als es in der Praxis sein wird, aber wenn es alle Frauen fordern, dann ist es umsetzbar“, sagt die Juristin in Erinnerung an die „mutigen Kämpfe, die unsere Großmütter führten“.

Während der nationalsozialistischen Herrschaft war der Frauentag von 1933 bis 1945 verboten. In der DDR wurde der 8. März ab 1946 zum Feiertag, in der BRD wurde er erst zwei Jahre später wiedereingeführt. In den 1960er-Jahren stellte die neue Frauenbewegung vor allem die Gleichberechtigung in den Mittelpunkt. Im wiedervereinigten Deutschland wird dem Frauentag erst seit 1994 wieder eine größere Aufmerksamkeit geschenkt.

Nahla Osman, deren Eltern aus der syrischen Stadt Aleppo stammen, sprach den Frauen Mut zu. „In Deutschland kann man viel erreichen, auch wenn es Rückschläge gibt. Für meine Mutter war es wichtig, dass alle ihre sechs Kinder studieren. Mein Vater kam mit 17 Jahren als Gastarbeiter zu Opel. Ich bin stolz darauf, dass ich mein juristisches Examen nach sieben Semestern geschafft habe“, erklärt die vierfache Mutter.

Sie informiert die Zuhörerinnen über das Recht auf Bildung, Religionsfreiheit, Eheschließung, Scheidung, über Gewaltschutzverfahren, über das Trennungsjahr, über finanzielle Hilfen vom Sozialamt bei Trennung, die Anerkennung von Papieren wie Eheschließungsurkunden und vieles mehr. Auch im Asylverfahren haben Frauen ein Recht darauf, dass sie von einer Frau angehört werden und eine Dolmetscherin übersetzt. Die Anwältin wünscht sich ein Faltblatt mit allen wichtigen Informationen in mehreren Sprachen und Informationsveranstaltungen zur Aufklärung von Frauen über deren Rechte. (fau)