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Kinderpornos aufdem PC gespeichert – Verfahren gegen Geldstrafe eingestellt

Gut dreieinhalb Jahre schwebte ein Damoklesschwert über einem ehemaligen Bereitschaftsleiter der Vilbeler Ortsgruppe des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Die Polizei hatte im Mai 2010 auf dem privaten Computer des Mannes umfangreiches pornografisches Material sichergestellt – darunter befanden sich auch 1368 kinderpornografische Bilddateien und 75 Videos.

Bad Vilbel. Der 14 Jahre alte Sohn des Mannes hatte die Pornos entdeckt. Vom Amtsgericht wurde der damals geständige Mann im August 2011 zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Mehr als zwei Jahre danach kam der Fall wieder auf die Tagesordnung eines Gerichts – diesmal beschäftigte sich das Landgericht in der Berufungsinstanz mit dem Fall.

Und nach mehrtägiger Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass es einfach nicht mehr zu klären ist, wie die Kinderpornos auf den Rechner des Angeklagten kamen. Dieser gab zwar zu, Erwachsenen-Pornos in größerem Umfang heruntergeladen zu haben. Die Kinderdarstellungen – missbrauchte sechs- bis achtjährige Jungen und Mädchen – seien quasi als Nebenprodukt ohne eigenes Zutun auf seinen Computer geraten. Ein Gutachter konnte keine abschließenden Erkenntnisse vermitteln, was technisch möglich ist und was nicht.

Darüber hinaus hatte der Angeklagte auch die Version entwickelt, Dritte könnten die Daten heruntergeladen haben. In jener Zeit lebte der Mann in Trennung und hielt deshalb auch einen „Racheakt“ für möglich. In dem Berufungsverfahren stellte sich alsbald heraus, dass es ohne einen weiteren Gutachten nicht gehen werde. „Bei der gegenwärtigen Sachlage können wir weder verurteilen noch freisprechen“, fasste die Staatsanwältin den Stand der Dinge zusammen.

Als sich der Angeklagte daraufhin bewusst wurde, dass zu den bisherigen Verfahrenskosten von mehr als 10000 Euro möglicherweise noch weitere erhebliche Kosten für den zusätzlichen Gutachter hinzukommen, die er im Falle einer erneuten Verurteilung auch zu zahlen hätte, nahm er den Vorschlag der Richterin an, das Verfahren „wegen geringer Schuld“ einzustellen. So zahlt er nun eine Geldauflage von 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zum Schutz von Vergewaltigungsopfern.

Von seinem Ehrenamt als DRK-Bereitschaftsleiter war er schon kurz nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe zurückgetreten. Zwischenzeitlich hat er auch an einer Therapie teilgenommen, um seine überbordenden sexuellen Fantasien in den Griff zu bekommen. (ge)