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Kurhaus-Koch auf der Flucht – Vor dem Amtsgericht wird jetzt den Pächtern des Restaurants der Prozess gemacht

Bad Vilbel. Der Skandal um das nach dem Fund von Gammelfleisch im Jahr 2008 geschlossene Bad Vilbeler Kurhaus-Restaurant „Tafelfreuden“ wird nun juristisch aufgearbeitet. Einer der beiden Pächter hat bereits Selbstanzeige erstattet.

Im September 2008 war das erst im Februar desselben Jahres eröffnete Lokal mit gehobenem Anspruch von Mitarbeitern des Friedberger Veterinäramtes versiegelt worden (wir berichteten). Denn Prüfer hatten große Mengen Gammelfleisch und miserable hygienische Zustände entdeckt. Das Strafverfahren gegen die beiden Pächter steht jetzt zumindest teilweise vor dem Abschluss. Das Amtsgericht Frankfurt habe einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gegen den für die Betriebsführung zuständigen Pächter Jens-Uwe F. gestellt, erläuterte Justizpressesprecherin Doris Möller-Scheu.

Vorgeworfen werden den beiden Expächtern Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz. Dabei sei es unerheblich, ob tatsächlich verdorbene Speisen im Restaurant serviert wurden, so Möller-Scheu. Schon das Bereitstellen der verdorbenen Zutaten sei strafbar. Wenn der Beschuldigte dies akzeptiere, könne auf eine Hauptverhandlung verzichtet werden. Dann entscheide der Richter nach Aktenlage.

Angesichts der finanziell schlechten Verhältnisse des Angeklagten, so Möller-Scheu, sei der Strafbefehl auf 60 Tagessätze von jeweils zehn Euro ausgestellt worden – allerdings auf Bewährung. Erst ab 90 Tagessätzen taucht eine Vorstrafe im polizeilichen Führungszeugnis auf. Allerdings soll der Beschuldigte eine Geldbuße von 480 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Akzeptiert der Angeklagte F. den Strafbefehl, kommt er glimpflich aus der Affäre. Das sei auch dem Umstand zuzuschreiben, dass er mit seiner Selbstanzeige den Ermittlern geholfen habe, betont Möller-Scheu. Der mitangeklagte Koch Olaf L. ist mittlerweile flüchtig. Er wird zur so genannten Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Deswegen sei das Verfahren gegen ihn vorläufig eingestellt worden. Wenn es ihm gelingen sollte, fünf Jahre lang unerkannt zu bleiben, wäre sein Delikt bereits verjährt. Das aber ist keine Bagatelle. 280 Kilo Lebensmittel seien sichergestellt worden, berichtet die Pressesprecherin. Deren Haltbarkeitsdatum sei um bis zu acht Jahre überschritten worden. „Der größte Teil der vorgefundenen Lebensmittel war mängelbehaftet“, so Möller-Scheu.