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Lob vom Gericht

Auflagen für Werbeanlagen bestätigt

Bad Vilbel. Die erste Kammer des Verwaltungsgerichts in Gießen hat mit ihrem jüngsten Urteil die 2017 vom Stadtparlament beschlossene Gestaltungssatzung für Werbeanlagen bestätigt. „Das ist ein schöner Erfolg für die Stadt und unser Ziel, der zunehmenden Zahl von Fremdwerbeanlagen einen Riegel vorzuschieben“, sagt Planungsdezernent und Erster Stadtrat Sebastian Wysocki (CDU).

Das Gericht hat sowohl die formelle Richtigkeit der Satzung als auch die materielle Rechtmäßigkeit bestätigt. Weiter heißt es, dass die Satzung einer rechtlichen Überprüfung standhalte und mit höherrangigem Recht in Einklang stehe.

In seiner Entscheidung lobe das Gericht, dass die Stadt in differenzierter Art und Weise bestimmte Teile des Stadtgebiets nach sinnvollen gestalterischen Kriterien in verschiedene „Zonen“ eingeteilt habe. Zudem treffe die Stadt unterschiedliche Regelungen bezüglich der Zulässigkeit von Werbeanlagen, je nachdem welche Art der Bebauung vorherrschend sei. (zlp)