Veröffentlicht am

Mit 7,30 pro Flüchtling auskommen?

Drei Minuten lang berät die SPD-Fraktion über ihren Antrag zur Flüchtlingsfinanzierung durch den Kreis. Foto: Deul
Drei Minuten lang berät die SPD-Fraktion über ihren Antrag zur Flüchtlingsfinanzierung durch den Kreis. Foto: Deul

Weiter unklar bleibt, wie die Stadt Bad Vilbel im Rechtsstreit mit dem Wetteraukreis über die Flüchtlingsbetreuung vorgeht.

Bad Vilbel. Die SPD-Fraktion forderte in der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag vergangener Woche, die Vereinbarung mit dem Kreis zu unterzeichnen: Weil diese „lediglich diejenigen Verpflichtungen der Stadt Bad Vilbel festschreibt, die sie sowieso erfüllt“ – aber mit besserer finanzieller Ausstattung. Doch dafür müsste die Stadt auf eine Berufung gegen die abgelehnte Klage vor dem Gießener Verwaltungsgericht verzichten. Dazu riet der SPD-Stadtverordnete Klaus Arabin.

Auch der Wetteraukreis sei in Sachen Finanzierung der Flüchtlingshilfe „eher Opfer als Täter“. Die Stadt solle „eine politische Einigung mit dem Kreis herbeiführen“. Die Betreuung der Flüchtlinge könne dann zum Beispiel an die Arbeiterwohlfahrt vor Ort übertragen werden.

Das stieß auf Widerstand der Sozialdezernentin Heike Freund-Hahn (FDP). Sie habe gerade erst die schriftliche Begründung des Gießener Urteils erhalten und diese noch nicht ausgewertet. Dass die Stadt mit 7,30 Euro pro Flüchtling auskommen müsse, sei fragwürdig: „Woher weiß das Gericht das?“ Ohne Kenntnis der Entscheidungsgründe auf das Rechtsmittel der Berufung zu verzichten, sei „vollkommen daneben.“ Zudem habe der Hessische Städte- und Gemeindebund die Vereinbarung des Kreises als Knebelvertrag bezeichnet. Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU) ergänzte, in den Bürgermeisterdienstversammlungen habe es keinen größeren und einmütigeren Protest gegeben, als gegen die Ungleichbehandlung der Kommunen.

Freund-Hahn begrüßte den Vorschlag, die Sozialarbeit offiziell mit zu übernehmen. „Bad Vilbel ist näher an den Flüchtlingen dran.“ Nun gelte es, im Gespräch mit Kreis-Sozialdezernent Helmut Betschel (Grüne) und dem DRK zu prüfen, wie Bad Vilbel und Karben gemeinsam in diese Verträge einsteigen könnten. Nach der Sitzung erklärte Stöhr auf Anfrage zu der Karbener Klage, da könne sich Bad Vilbel nicht automatisch beteiligen, es handele sich um unterschiedliche Urteile.

Für Bad Vilbel treffe die Karbener Situation nicht zu, dass die Stadt zu viele Flüchtlingsplätze vorhalte, die sie vom Kreis nicht erstattet bekomme. „Es wird auf Dauer nicht so viele Leerstände geben.“ Die SPD erbat sich drei Minuten Sitzungsunterbrechung, zog ihren Antrag dann zurück. Man wolle die Urteilsbegründung abwarten.