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Neue Friedhofsordnung – SPD: Keine Berücksichtigung nichtchristlicher Religionen

Bad Vilbel. Die Stadt Bad Vilbel erlässt eine neue Friedhofsordnung, nachdem für das Land Hessen seit etwa einem halben Jahr ein neues Friedhofsgesetz gilt. „Es hat zwar keine umwerfenden Auswirkungen auf Bad Vilbel“, erklärte Bad Vilbels Erster Stadtrat Jörg Frank (CDU).

Weil die alte Friedhofsordnung jedoch „durch Nachträge recht unübersichtlich geworden“ sei, nutze man diese Gelegenheit jetzt, sie neu zu fassen und dabei auch die erweiterten Möglichkeiten der verschiedenen Bestattungsformen zu berücksichtigen.

Ausdrücklich betonte Frank, dass es „keine Gebührenerhöhungen“ geben werde. Einstimmig erklärte sich der Ortsbeirat Dortelweil grundsätzlich mit der Neufassung der Friedhofsordnung einverstanden und begrüßte das Regelwerk ausdrücklich. Allerdings gab es eine Reihe von Fragen und Anregungen.

Die CDU-Fraktion hatte die neue Friedhofsordnung nämlich zusammen mit dem Bestattungsunternehmen Jeckel intensiv durchgearbeitet. „Ich bin davon ausgegangen, dass Pietäten in die Erarbeitung einbezogen waren“, sagte Frank, der um Nachsicht bat, dass sich bei der Erarbeitung des Regelwerkes im Aufbruch des ehemaligen Stadtbaurat Dieter Peters (parteilos) einige Ungenauigkeiten eingeschlichen haben könnten.

Im Ortsbeirat Massenheim erhob Klaus Arabin (SPD) Einwände vor allem dagegen, dass Bestattungsformen nicht-christlicher Religionen keinerlei Berücksichtigung finden. Zusammen mit seinem Fraktionskollegen Bernd Hielscher lehnte er deshalb die Vorlage ab.

Auch im Haupt- und Finanzausschuss herrschte am Donnerstag Übereinstimmung zwischen den großen Fraktionen, dass vor einer weiteren Befassung mit dem Thema abgewartet werden soll, ob aus der Sitzung des Ausländerbeirats am nächsten Montag weitere Anregungen zur Friedhofsordnung an die Stadt heran getragen werden. Dann sollen einige Punkte überarbeitet werden.

Das Parlament wird wohl am 17. Juni über die neue Friedhofsordnung entscheiden. (bep)