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Neue Räumlichkeiten

Usingen. An ihrem neuen Standort in der Hattsteiner Allee 33 in Usingen haben die Mitarbeiter der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Hochtaunuskreises ihre Arbeit aufgenommen. In den Räumen im ersten Obergeschoss finden die Beratungsgespräche zu allen Fragen, Sorgen und Konflikten von und mit Kindern und Jugendlichen in allen Altersgruppen statt. „Hilfe zu suchen zeigt, sich mit einer schwierigen Situation auseinander zu setzen und etwas ändern zu wollen. Hier kann die Beratungsstelle wichtige Impulse geben und Auswege aufzeigen“, sagt Kreisbeigeordnete Katrin Hechler bei der Vorstellung des neuen Standorts.

Die Usinger Beratungsstelle besteht seit 1980 und ist Anlaufpunkt für Eltern, Kinder und Jugendliche aus dem Usinger Land. 2013 wurden insgesamt 437 Familien beraten, 240 Beratungen davon waren neu begonnene. 2014 wurden bisher bereits 213 Neuanmeldungen aufgenommen. „Die Beratung ist fachlich qualifiziert und vertraulich. Die Eltern sollen so eine Unterstützung erhalten, damit sie ihre Kinder im Leben gut begleiten können und auch Trennungs- oder Scheidungskonflikte, in denen Kinder betroffen sind, gemeistert werden. Kinder und Jugendliche werden mit all ihren Sorgen ebenfalls sehr ernst genommen. Sie erhalten sofort einen Termin, um Schwierigkeiten mit sich, den Eltern, mit Freunden, in der Schule oder am Arbeitsplatz zu besprechen“, berichtet Katrin Hechler.

Abgegrenzt vom klassischen Beratungsangebot wirken die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle, personell getrennt, auch in familiengerichtlichen Verfahren mit, in denen Sorgerechts,- oder Umgangsregelungsanträge gestellt werden. 2013 übernahmen die Mitarbeiter der Beratungsstelle in 50 neuen Fällen diese Aufgabe. 2014 wurde bereits in 49 Familiengerichtsfällen der Mitwirkungsauftrag seitens der Familiengerichte bearbeitet.

Seit 2008 gibt es mit der Einführung des Kinderschutzgesetzes auch am Beratungsstandort Usingen eine „erfahrene Fachkraft“, mit der alle Fachkräfte, die mit Kindern zu tun haben, in Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung Beratung erhalten können ohne den Namen des Kindes nennen zu müssen.

Die Beratung in Usingen erfolgt nach Terminvereinbarung unter Telefon (0 60 81) 5 85 63 10, Fax (0 60 81) 5 85 63 17 oder E-Mail an ebusingen@hochtaunuskreis.de.