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Notbremse gilt nicht mehr

Wetteraukreis. Die Corona-Inzidenz im Wetteraukreis ist von 84 am Freitag auf 79,5 am Samstag (8. Mai)  gefallen und lag damit am fünften Tag hintereinander unter 100. Was zur Folge hat, dass seit Montag die Bundesnotbremse im Wetteraukreis nicht mehr gilt. Stattdessen müssen die hessischen Landesregelungen beachtet werden.
In vielen Bereichen ändert sich nichts – Stichworte Schulen, Kitas, Einkaufen in Form von »Click & meet« und mit negativem Corona-Test (oder vollem Impfschutz, das ist bundesweit neu), und die Gastronomie hat – abgesehen von Abhol- und Lieferservice – nach wie vor geschlossen. Aber: Für die Menschen in der Wetterau fällt nun die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr weg, und man darf sich wieder mit mehr Menschen treffen. Es gilt die Regel: zwei Haushalte mit maximal fünf Personen (Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit).
Weitere Lichtblicke: Beim Friseur braucht man keinen Negativtest mehr, Kinder dürfen im Freien in Gruppen Sport machen, Tierparks und Museen mit Terminvereinbarung wieder öffnen. Fitnessstudios und Baumärkte dürfen wieder Sportler beziehungsweise Kunden reinlassen. Landrat Jan Weckler (CDU) zeigt sich erfreut über die gute Entwicklung.
Die nun geltenden Regeln können über den Internetauftritt des Hessischen Sozialministeriums abgerufen werden. Außerdem heißt es in einer Mitteilung des Kreises: »Über weitere Anpassungen der Regelungen, insbesondere für Landkreise mit einer Inzidenz unter 100, will die Landesregierung kommende Woche beraten.« (agl/zlp)