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Ortsgerichtsvorsteher oder Ortsgerichtsvorsteherin

Niederdorfelden. Wie die Gemeinde per amtlicher Bekanntmachung veröffentlicht hat, ist im Ortsgericht Niederdorfelden das Amt eines/einer Ortsgerichtsvorsteher/in neu zu besetzen. Sie werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung auf zehn Jahre gewählt und nach der Wahl von der Direktorin des Amtsgerichts Hanau ernannt.
Die Amtszeit kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn der/die Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat (§7 Ortsgerichtsgesetz).
Ortsgerichtspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Wer an der Ausübung eines Ehrenamtes als Ortsgerichtsvorsteher/in Interesse hat und weitere Informationen erhalten möchte, setzt sich bitte mit der Gemeinde in Verbindung. Ansprechpartnerin im Rathaus ist Nicole Woita, Vorzimmer des Bürgermeisters, Zi. 11, Burgstr. 5, Tel.: 06101/5353-11 und E-Mail: n.woita@ niederdorfelden.de
Bewerbungen sind schriftlich bis spätestens 19.04.2023 zu richten an den Gemeindevorstand, Burgstraße 5, 61138 Niederdorfelden. zlp)