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Regeln für die Stichwahl

Bad Vilbel. Da bei der Landratswahl am Sonntag kein Kandidat die absolute Mehrheit erhielt, kommt es am 18. März zu einer Stichwahl zwischen Jan Weckler (CDU) und Stephanie Becker-Bösch (SPD). Schon ab dem 9. März ist es möglich im Bad Vilbeler Bürgerbüro im Kurhaus zu wählen.

Wer bei der Beantragung der ersten Wahl auch gleichzeitig für die Stichwahl die Briefwahl beantragt hat, bekommt automatisch die Briefwahlunterlagen zugeschickt, teilt die Stadtverwaltung mit.

Wer bisher keine Briefwahl für die Stichwahl beantragt hat, kann ab Freitag, 9. März, im Bürgerbüro im Kurhaus (Niddastraße 1) Briefwahl beantragen und auch gleich seine Stimme dort abgeben. Geöffnet ist jeweils ab 7 Uhr, montags und dienstags bis 15.30 Uhr, mittwochs bis 13 Uhr, donnerstags bis 18.30 Uhr und freitags bis 12 Uhr.

Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat oder sie nicht mehr finden kann, der muss in jedem Fall den Personalausweis mit ins Wahllokal mitnehmen.

Für weitere Fragen zur Stichwahl ist im Rathaus Elke Bär erreichbar: Telefon (06101) 602-208, E-Mail Elke.Baer@bad-vilbel.de. (hir)