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Regionalplan – wozu taugt er?

Seit Sommer 2011 ist das Einzelhandelskonzept Bestandteil des Regionalplans Südhessen. Er sieht vor, dass der Bau großer Märkte nur genehmigt werden darf, wenn sie „nach Art, Lage und Größe keine schädlichen Auswirkungen auf Innenstädte haben“. Die bisherige Größe von 800 Quadratmeter für innenstadtrelevante Sortimente wird wohl der Begrenzung im Einzelfall weichen müssen, zementiert die aktuelle Beschlusslage doch eine unvertretbare und unzulässige Wettbewerbsverzerrung zugunsten bereits bestehender Unternehmen. (jwn/sam)