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Richterliche Milde

Vier junge Männer aus Bulgarien und Russland kamen nach Deutschland, um zu arbeiten – doch auf dem Bau gab es im Winter kaum etwas zu verdienen. Deshalb versuchten sie, einen Geldautomaten aufzubrechen. Nun wurden sie verurteilt.

Bad Vilbel. Die vier jungen Männer lebten in ihren Heimatländern nicht gerade wie die Maden im Speck – da lockte ein Angebot, nach Deutschland zu gehen und dort mit ehrlicher Arbeit gutes Geld zu verdienen. Doch so einfach stellte sich die Sache nicht dar, als die zwischen 30 und 35 Jahre alten Osteuropäer Anfang dieses Jahres im Rhein-Main-Gebiet ankamen.

Die Idee Brecheisen

Arbeit auf dem Bau gab es mitten im Winter kaum – und irgendwann war das Geld alle. So kamen die Männer auf den Gedanken, sich mit einem „Bruch“ die Kasse ein wenig aufzubessern. Einer von ihnen hatte die Idee, einen Geldautomaten mit einem Brecheisen aufzubrechen – passenderweise wählte man einen Automaten an einem Spielkasino in einem abgelegenen Gewerbegebiet in Bad Vilbel aus, wo sich mitten in der Nacht normalerweise Fuchs und Hase Gute Nacht sagen. Dummerweise aber benahm man sich in einem Baumarkt beim Kauf des notwendigen Brecheisens derart auffällig, dass der freundliche Mann an der Kasse hellhörig wurde und schließlich die Polizei alarmierte.

So waren die Beamten schließlich zur Stelle, als der „Coup“ in der Nacht zum 24. März lief. Erstaunt mussten die Beamten feststellen, wie leicht sich zuweilen ein Geldautomat öffnen lässt, und zwar ohne das Alarm ausgelöst wird. In aller Ruhe bauten die Männer die Schublade mit dem kompletten Bargeldbestand aus und wollten mit der Beute im Wert von 60000 Euro flüchten. Aber da war noch die Polizeistreife vor Ort, die sich diesen Ganovenfang nicht nehmen ließ. Die Geldschublade wanderte ins Polizeifahrzeug und die vier Männer kamen in Handschellen in die Untersuchungshaftanstalt.

Haft beeindruckt

Dort saßen sie sechs Monate, bis jetzt das Amtsgericht Frankfurt eine Hauptverhandlung anberaumte. Der Haftaufenthalt hatte auf die Männer offenbar Eindruck gemacht. So griffen sie dankbar den Hinweis des Gerichts auf, im Falle von Geständnissen und der damit verbundenen Abkürzung des Verfahrens könne mit Bewährungsstrafen gerechnet werden. Richter Wolfgang Menz verhängte jeweils ein Jahr und neun Monate zur Bewährung mit dem Hinweis, dass in jener Nacht außer des beschädigten Automaten ja kein wirklicher Vermögensschaden entstanden sei.

Drei der Männer werden in Kürze nach Osteuropa abgeschoben, der vierte hat in Deutschland einen Job und darf sich deshalb hierzulande bewähren.