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Schutz der Streuobstwiese – Keiner aus dem Stadtparlament will die „Zerstörung unserer Naturräume“

Bad Vilbel. Zum „Schutz der Streuobstwiesen“ hatte der Stadtverordnete Peter Ringel (Linke) im Stadtparlament beantragt, die Stadt solle sich mit einem Beschluss gegen den Regierungsentwurf zur Neufassung des hessischen Naturschutzgesetzes aussprechen. Darüber hinaus sollte der Magistrat beim Hessischen Städte- und Gemeindetag dieses Thema aufgreifen.

Die Sozialdemokraten hatten dazu einen Änderungsantrag gestellt. Danach sollte sich der Magistrat bei der Landesregierung für den Erhalt der bisherigen Bestimmungen zum Schutz der Streuobstwiesen einsetzen. Beide Anträge wurden abgelehnt, Ringels mit den Stimmen von CDU und FDP, jener der SPD von der Mehrheit der CDU.

Es bestehe keine Gefahr für die quellenstädtischen Streuobstwiesen, erläuterte der Vorsitzende des Agenda-Arbeitskreises Streuobstwiesen, Thomas Kester (CDU). Über alle politischen Richtungen hinweg gelte die Auffassung, dass die besonders für Bad Vilbel charakteristischen Streuobstwiesen erhalten werden müssten. Dies könne wegen ihres intensiven Pflegebedarfs nur mit Unterstützung aus dem öffentlichen Naturschutzbereich ermöglicht werden.

Dass diese Unterstützung nach der Gesetzesänderung nicht mehr gegeben sein könne, befürchten nicht nur Ringel und die SPD, sondern auch die Grünen. Ihr Sprecher Peter Paul, der als Leiter des Arbeitskreises Ökologie eng mit Kester zusammenarbeitet, nannte die Novellierung einen „Skandal“. Es sei ein „Schlag ins Gesicht der Bürger, die sich seit Jahren ehrenamtlich um den Schutz dieser einzigartigen Naherholungsgebiete eingesetzt haben“.

Auch die CDU wolle „nicht die Zerstörung unserer Naturräume und Streuobstwiesenlandschaft zulassen“, sagte Kester. Wenn behauptet werde, Naturschutzstandards würden abgebaut und die Verbandsklage abgeschafft, sei zu berücksichtigen, dass Vorschriften und Vorgaben des deutschen durch solche des europäischen Naturschutzrechts ersetzt würden. Das Bundesgesetz enthalte zwar eine Öffnungsklausel, über die die Länder den Naturschutzbehörden weitere Klagemöglichkeiten einräumen können, doch von Hessen und den meisten Ländern werde davon kein Gebrauch gemacht. Entscheidungen über den Schutz der Streuobstwiesen würden nun auf Initiative der Gemeinden, Städte oder von Bürgern durch die unteren Naturschutzbehörden der Kreisausschüsse getroffen. Diese seien wegen ihrer Ortskenntnisse und der räumlichen Nähe ohnehin besser in der Lage, den Bestand zu beurteilen, so Kester. Als prägende Landschaftsbestandteile stünden Streuobstwiesen damit weiter unter besonderem Schutz. Er, Kester, habe den Magistrat gebeten, die Mitgliedschaft in der Hessischen Apfel- und Streuobstwiesenroute zu beantragen.