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Sechs Jahre Haft für Stilett-Angriff

Nidderau. Sechs Jahr Haft wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung – so lautet das Urteil der Hanauer Schwurgerichtskammer für einen 65-jährigen Italiener aus Eichen. Zur Anklage war es gekommen, weil der ehemalige Gastwirt, der mit seiner heute 52-jährigen Ehefrau und seinen beiden Kindern seit über 20 Jahren zusammen in einem Haus in Eichen lebte, seine Frau mit einem Stilett angefallen und verletzt hatte. Ende Februar soll es laut Anklage zu einem Streit zwischen den Eheleuten gekommen sein. Dabei soll der Rentner, der selbst zugibt, stark alkoholabhängig zu sein, seine Frau zu Boden gestoßen und mit einem Stilett mit einer 10,5 Zentimeter langen Klinge wahllos auf sie eingestochen haben. Die 52-jährige Ehefrau erlitt dabei erhebliche Stichwunden an der Brust und an den Händen. Dass sie die Attacke überlebte, verdankt sie ihren Kindern, die im Keller eine Party feierten und durch ihre Hilferufe alarmiert wurden. Sie trennten sofort die Eltern, entwaffneten ihren Vater und riefen die Polizei. Die stellte bei dem Vater einen Promillewert von 1,71 bis 2,1 zur Tatzeit fest. Die Mutter musste wegen der zahlreichen Stich- und Schnittwunden mehrere Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden.

Eigentlich hatte das Gericht zwei Verhandlungstage vorgesehen, doch nach anfänglicher Aussageverweigerung wollte der Rentner das Verfahren dann urplötzlich ganz schnell beendet wissen. Da dem 65-jährigen Eichener nach der Aussage seiner Frau am ersten Verhandlungstag bereits klar war, dass sich seine Situation nicht mehr verbessern würde, verzichtete er nach Absprache mit seinem Anwalt auf weitere Zeugenaussagen. Vor allem von seinen Kindern wollte er nicht auch noch den Tathergang geschildert bekommen. Deshalb erklärte er sich vor Gericht im Sinne der Anklage für schuldig und bat um ein schnelles Urteil. Wegen des umfassenden Geständnisses des Täters waren dann auch die Plädoyers nur noch reine Formsache, genauso wie das Urteil des Vorsitzenden Richters Peter Graßmück. (jwn)