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Sie lieben Ja-Sager! – Nidderau, Schöneck und Niederdorfelden vereidigen erstmals gemeinsame Standesbeamte

Nidderau. Janina Gombkötö, Standesbeamtin in Niederdorfelden, überlegt nur kurz. „Wenn bei einer Trauung einer der anwesenden Partner sein Ja-Wort verweigert, dann hilft nur cool zu bleiben, dem Paar Zeit geben“, sagt sie. Dem Nidderauer Standesbeamten Manfred Lipp ist das noch nie passiert. Aber dass einer der beiden Partner trotz Termin mal nicht erscheine, das komme schon vor. Sitzengelassene, heulende Bräute musste er bereits einige Male trösten.

Lipp ist seit 24 Jahren Standesbeamter, seine Schönecker Kollegin Jutta Müller seit 14 Jahren. Gombkötö wurde 2002 zur Standesbeamtin ernannt und traut seit drei Jahren. Über rund 780 Formulare verfüge ein Standesamt, sagt Müller. Ein Standesbeamter müsse auch über Kenntnisse des ausländischen Gesetzes verfügen, etwa bei so genannten „Handschuhehen“ in Deutschland.

Dies sei eine Form der Eheschließung, bei der einer der Partner nicht persönlich anwesend sei, sondern durch einen Bevollmächtigten vertreten werde. In Deutschland sei es allerdings erforderlich, dass bei der Trauung beide Partner anwesend sind.

Auch Küsschen im Standesamt lockerten die Atmosphäre auf. Sie sage stets, betont Müller, dass der Bräutigam die Braut nun zum ersten Mal küssen dürfe. „Da habe ich immer die Lacher auf meiner Seite.“ Lipp erinnert sich an Trauungen in englischer Sprache, die er bei amerikanischen Soldaten vorgenommen habe. Auch viele außergewöhnliche Trauungen haben die drei Standesbeamten bisher erlebt, zum Beispiel Biker-Hochzeiten. „Da kommt es vor, dass die Braut in Motorradstiefeln, Lederhosen und mit weißem Seidentop erscheint“, sagt Müller.

Selbst eine afrikanische Trauung hat der Standesbeamte erlebt. Als er nach der Zeremonie die Tür des Standesamtes öffnete, traute er seinen Augen nicht; Afrikanerinnen in langen, bunten Gewändern standen ihm gegenüber und sangen.

Gombkötö hat beobachtet, dass dem Standesamt gegenwärtig eine höhere Bedeutung zukommt. Viele Leute seien aus der Kirche ausgetreten und ließen sich deshalb nicht mehr kirchlich trauen. Die Hochzeitsgesellschaft die in Folge in die Standesämter ströme, sei zahlenmäßig oft kaum noch überschaubar.