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Sperrmüll nicht auf Gehwege

Schöneck. Die Gemeinde Schöneck bittet darum, Sperrmüll nicht im öffentlichen Raum abzustellen, heißt es in einer Mitteilung aus dem Rathaus. In der Vergangenheit sei vermehrt festgestellt worden, dass Schönecker Bürgerinnen und Bürger diverse Haushaltsgegenstände und Möbel (Sperrmüll) auf dem Gehweg zur Mitnahme anbieten und bereitstellen, das sei untersagt.
Bei den Gehwegen handelt es sich jedoch um den öffentlichen Bereich. Das Abstellen solcher Gegenstände auf diesen Flächen stelle eine Sondernutzung dar, die nicht genehmigungsfähig und demnach nicht gestattet ist.
Die Gemeinde macht einen anderen Vorschlag: Die Haushaltsgegenstände und Möbel können jedoch auf dem privaten Grundstück zur Mitnahme angeboten werden.
Alternativ können die Schönecker Bürgerinnen und Bürger nicht mehr benötigte Haushaltsgegenstände und Möbel samstags gegen eine geringe Gebühr auf der Kleimüllsammelstelle entsorgen. Weiterhin wird der Sperrmüll in Schöneck an festgelegten Tagen kostenfrei abgeholt und entsorgt.
Die Daten hierfür seien im Abfallkalender der Main-Kinzig-Kommune notiert, ein Antrag müsse vorab gestellt werden. (zlp)