Veröffentlicht am

»Stadt kann Zeitgewinn nur mit Geld erkaufen«

Liegenschaftsdezernent und Ehrenstadtrat Klaus Minkel Archivfoto: Eugen Sommer
Liegenschaftsdezernent und Ehrenstadtrat Klaus Minkel Archivfoto: Eugen Sommer

Bad Vilbel. Liegenschaftsdezernent Klaus Minkel (CDU) reagiert in einem Schreiben auf die Kritik am Segmüller-Vergleich. Zur Einordnung: Die Stadt Bad Vilbel hat sich mit dem Familienbetrieb auf einen solchen geeinigt, um wieder die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über das Grundstück zu erlangen. Das kostet sie 16 Millionen Euro. Auf dem Gelände zwischen Kernstadt und Dortelweil soll ein Rechenzentrum entstehen. Die AfD hatte einen Akteneinsichtsausschuss beantragt. Deshalb wird nun der Haupt- und Finanzausschuss zum Akteneinsichtsausschuss.
Minkel nimmt das und einen Leserbrief zum Anlass, Stellung zu beziehen. Die, die meinen, er würde 16 Millionen Euro in Sachen Segmüller in den Sand setzen, seien darauf hingewiesen, dass er in nun 60 Jahren beruflicher Praxis »sich für Erfolge einen Namen erworben hat«, nicht für Pleiten. »Bad Vilbel wurde finanzkräftig mit blitzblanker Bilanz, die Stadtwerke, die ich mit einer Millionen Euro Eigenkapital übernahm, dürften heute 100 Millionen Euro wert sein.« Der Immobilienbetrieb, der von Minkel gegründet wurde, habe aufgrund seiner stillen Reserven einen ähnlichen Wert. Die Europäische Schule, deren Geschäfte Minkel seit der Gründung führt, sei eine der bedeutendsten Privatschulen bundesweit geworden. »Wenn man bedenkt, dass derzeit der Kreis für 14 Klassenräume 27 Millionen Euro hinlegt, kann man sich vorstellen, wieviel die ESRM mit 78 Klassenräumen und Vierfeldturnhalle wert ist.«
Zu Segmüller schreibt der Dezernent: »2010 wurde verkauft. Der Vertrag war aufschiebend bedingt. Die Bedingung 4500 Quadratmeter Nebensortiment war nicht erfüllbar. Insofern ist der Kaufvertrag gescheitert. Aber: Weil es keinen anderen Kaufinteressenten gab, wurde bis 2022 versucht, das Projekt in abgespeckter Form zu realisieren. Insofern bestand im Hinblick auf einen neuen, modifizierten Kaufvertrag zumindest ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis. Dies begründet vorvertragliche Vertrauenspflichten, von denen man nicht ohne weiteres herunterkommt. Es könnte ein Schadenersatzanspruch ausgelöst werden.« Diese aufschiebende Bedingung sei wirkungsvoller als ein Rücktrittsrecht.
Minkel rechnet vor, was gewesen wäre, wenn es eine Rücktrittsfrist von vier Jahren gegeben hätte. »Man hätte wiederum erkannt, dass das eigentliche Ziel von 4500 Quadratmeter Nebensortiment nicht erreichbar ist. Mangels anderer Interessenten hätte die Stadt das Rücktrittsrecht nicht gezogen und gemeinsam mit Segmüller das Projekt in abgespeckter Form bis 2022 verfolgt, mit der Konsequenz der fortdauernden Bindung an den Vertrag.« Im vergangenen Jahr sei eine lukrativere Alternative für die Stadt erkennbar geworden. »Die kann aber nur gezogen werden, wenn Segmüller seine Position räumt. Da das mit Gewalt nicht durchsetzbar ist, kann die Stadt den Zeitgewinn nur mit Geld erkaufen.«
Aussicht auf
vielfachen Mehrerlös

Die Stadtverordnetenversammlung habe immer noch die Freiheit, es zu tun oder zu lassen. »Lässt sie es, bleibt alles so, wie es ist. Der angebliche Verlust löst sich in Luft auf. Will die Stadtverordnetenversammlung aber von Segmüller weg, dann winkt ihr ein vielfacher Mehrerlös im Vergleich zu dem angeblichen Verlust von 16 Millionen Euro.«
Vermutlich werde die Stadtverordnetenversammlung »nicht so dumm sein, diesen Erfolg nicht zu realisieren«, so der Liegenschaftsdezernent Minkel: »Im Übrigen ist die Vorstellung naiv, dass man zwar eine vertragliche Bindung mit Segmüller eingehen kann, von der für Segmüller enorm viel abhängt, aber den Partner nach Belieben rauswerfen kann, wenn sich ein besserer Abnehmer findet. Das hat entweder seinen Preis oder führt zu einer erbitterten prozessualen Auseinandersetzung und kostbaren Zeitverlust.« (wpa/red)