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Stadt musste sich dem VGH-Urteil beugen – Vergeblich Flagge gegen die rechtsextreme NPD gezeigt

Bad Vilbel. Die Stadt Bad Vilbel versuchte sich gegen die NPD, die am vergangenen Samstag am Zentralparkplatz kurzfristig eine Sondernutzungserlaubnis für einen Infostand beantragt hatte, zu wehren, musste sich allerdings dem Spruch des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Kassel beugen, der die Beschwerde der Stadt am späten Freitagabend zurückgewiesen und entschieden hatte, dass die Rechtsextremen ihren Infostand am Zentralparkplatz aufstellen dürfen. Das Fax aus Kassel traf laut Auskunft des Ersten Stadtrates Jörg Frank gegen 21 Uhr im Rathaus ein.

Die städtische Straßenverkehrsbehörde hatte ursprünglich den Antrag der NPD zurückgewiesen, weil sich aus den Erfahrungen heraus diese Partei als äußerst unzuverlässig und aggressiv erwiesen habe. Auch habe sich in der Vergangenheit gezeigt, dass diese Partei „Grundrechte Anderer missachtet und durch ihr Verhalten Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung verursacht. Es ist erwiesen, dass die Mitglieder dieser politischen Gruppierung nicht gewillt sind, auf andere Rücksicht zu nehmen“, argumentierte Rechtsdezernent Frank. Gegen die Zurückweisung des Antrags auf Sondernutzungserlaubnis ließ die NPD über einen Rechtsanwalt einen Antrag auf einstweilige Verfügung bei Gericht einlegen und obsiegte.

Frank war am Samstagmorgen ins Rathaus geeilt, um sich über die Sachlage zu informieren und fand dort auch die Hiobsbotschaft des VGH vor. Von dort begab er sich zum Zentralparkplatz, wo kurz nach zehn Uhr vier, fünf NDPler einen Stand aufgestellt hatten.

Die Polizei hatte für alle Fälle prophylaktisch einen Streifenwagen in der Nähe postiert. Gegendemonstranten blieben jedoch aus und die Passanten ignorierten die Rechtsradikalen. Bei stärker werdendem Regen begannen diese mit dem Abbau ihres Infostandes und waren gegen 11.15 Uhr nicht mehr zu sehen. (sam)