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Stille Nacht am Gleis – Bahnausbau: Experte macht Dortelweilern im Ortsbeirat viel Hoffnung auf weniger Lärm

Auch wenn nach dem viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke Friedberg-Frankfurt viel mehr Züge durch Dortelweil rattern werden: „Es wird deutlich leiser“, versicherte Gerke Hoppmann. Der Experte nahm im Ortsbeirat zum Lärm- und Erschütterungsschutz Stellung.

Bad Vilbel. Für Bad Vilbel und andere Kommunen entlang der Ausbaustrecke bis Friedberg hat Hoppmann, Mitarbeiter der Bau-Akustik-Gesellschaft Bonk-Maire-Hoppmann (Garbsen bei Hannover) die Planungen der Bahn auf den Prüfstand gestellt. Er kommt zu dem Ergebnis, durch einen effektiven Schallschutz werde überall in Dortelweil die Lärmbelastung deutlich verringert. Je näher am Gleis, desto spürbarer seien die Auswirkungen.

Mehr Güterzüge

Prognosen gehen davon aus, dass gerade die Zahl lärmintensiver Güterzüge bis 2025 vor allem nachts zunehmen werde. Während die Frequenz der vergleichsweise leisen S-Bahnen, Regional- und Fernzüge nahezu unverändert bleibt, sollen tagsüber künftig 39 statt bisher 34 Güterzüge durch Dortelweil rollen, was einer Zunahme des Lärms um 0,6 Dezibel entspricht. Nachts sollen es 52 statt derzeit 39 werden. Das bedeutet ein Plus von 1,5 Dezibel.

Doch selbst wenn man von einer Verdoppelung der Güterzüge und damit einem Anstieg um drei Dezibel ausgehe, könnte die Lärmbelastung der Anwohner im Vergleich zum Ist-Zustand nahezu halbiert werden. Denn der geplante Schallschutz schirme zehn bis zwölf Dezibel ab. Damit wäre die Belastung etwa sieben bis neun Dezibel geringer als heute. Dieser Effekt werde durch schallabsorbierende Lärmschutzwände an den Gleisen und eine beidseitig absorbierende Wand zwischen den Gleisen erreicht. Transparente Teile könnten – wenn überhaupt – nur im oberen Drittel der Wände und nur über kurze Abschnitte verwendet werden, da sie den Lärm immer reflektierten, statt zu absorbieren.

Basis der Ermittlung der Grenzwerte für jedes Haus sei die Gebietsausweisung im Flächennutzungsplan unabhängig von der realen Entwicklung, so Hoppmann. Ein Haus im Gebiet Weitzesweg könne demnach nicht Grenzwerte für ein Wohngebiet beanspruchen. Da es für den überwiegenden Teil Dortelweils jedoch keine Flächennutzungspläne gibt, werde die tatsächliche Nutzung zugrunde gelegt. Außenbereiche würden wie Dorfgebiete behandelt.

Hoppmann riet deshalb dringend, beim Erörterungstermin vom Recht auf Einsicht in die Planunterlagen Gebrauch zu machen. Auch wenn dort nur repräsentative Reflexionsorte (etwa jedes zehnte Haus) erfasst seien, könne jeder Bürger die exakten Werte und die Gebietszuordnung seines Hauses verlangen. Sämtliche Daten seien beim Eisenbahnbundesamt komplett erfasst.

In Einzelfällen reiche die Schallschutzwand nicht aus. Ein realer Anspruch auf bauliche Maßnahmen am Gebäude bestehe allerdings nicht bei einer „geringen Überschreitung der Grenzwerte“. Schallgedämmte Lüftungsöffnungen in Schlafräumen bei zu hohen Schallwerten in der Nacht würden häufig als ausreichend angesehen. Bei zu hohen Werten am Tag werde in seltenen Fällen eine geringe Außenwohnbereichsentschädigung für zu laute Balkone gewährt. Dennoch sollte im Einzelfall eine Verglasung ins Gespräch gebracht werden.

Schwieriger als beim Lärm- sei die Situation beim Erschütterungsschutz, so Hoppmann, da keine Grenzwerte festgeschrieben seien. Anspruch auf Abwehr – etwa durch besohlte Schwellen – gebe es nur aufgrund von Vergleichswerten bei einer Zunahme der Erschütterungen um mindestens 25 Prozent. Die Zunahme des Güterverkehrs entspreche diesem Wert. Dennoch bestünden östlich der Bahnstrecke voraussichtlich keine Ansprüche, da der Schwerverkehr über die westlichen Gleise laufen werde. Dort seien an zwei Gebäuden – neben einem weiteren im Osten – bereits Messungen erfolgt, um Vergleichswerte für weitere Messungen nach dem Ausbau zu erhalten. Dass 25 Prozent bei jetzt schon stark betroffenen Gebäuden ungleich größere Auswirkungen haben als an einem bisher kaum erschütterten Gebäude, stelle ein Problem dar, das beim Erörterungstermin ebenfalls angesprochen werden sollte. Auf die Belastung durch den Baulärm angesprochen, erklärte Hoppmann, diese Frage sei durch die Baulärm-Verordnung (AVV Baulärm) geregelt. Dennoch wolle man darauf hinwirken, Schallschutzmaßnahmen an den Häusern schon vor der Bauphase zu ergreifen.