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Stöhr: Jetzt wird abgestimmt! – Rechtsgutachten des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zum Bürgerbegehren liegt vor

Bad Vilbel. Das Rechtsgutachten des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zum Bürgerbegehren gegen die Mediathekbrücke liegt vor. Im Ergebnis wird festgestellt, dass bezüglich der Fragestellung und der Begründung des eingereichten Bürgerbegehrens erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit bestünden. Bei Einleitung eines Bürgerbegehrens sei nämlich darauf zu achten, dass derjenige, der es als Unterstützer unterzeichnet, aber auch die Bürger, die später bei einem Votum definitiv entscheiden, sich ein einigermaßen verständliches Bild über den abzustimmenden Komplex machen können, fasst Rathauschef Dr. Thomas Stöhr die Quintessenz des Gutachtens zusammen.

Die Fragestellung sei in dem Vilbeler Bürgerbegehren nur auf den Büchereibau (Mediathek) reduziert worden, zwei weitere wichtige Punkte des angegriffenen Beschlussvorschlags werden in dem Bürgerbegehren nicht wiedergegeben. Dies sind die Übertragung des Baus auf die Stiftung unter Mitwirkungs- und Kontrollrechten der Stadt sowie die Förderzusage der Stiftung zugunsten der Stadt in Höhe von bis zu zwei Millionen Euro. Obwohl im Beschlusstext die Förderzusage enthalten ist und auch in der Begründung der Gremienvorlage die Finanzierung über Stadt, Stadtwerke und Stiftung dargestellt ist, wird in der Begründung des Bürgerbegehrens formuliert „auch die Finanzierung und Folgekosten sind völlig undurchsichtig“. Damit werde für den unbefangenen Leser eher der Eindruck erweckt, dass die Finanzierung gar nicht gesichert sei.

Nun sei aber in der Rechtsprechung noch nicht entschieden, ob es ausreicht, nur den Hauptpunkt zu nennen und wichtige Nebenpunkte, die für den Hauptpunkt von erheblicher Bedeutung sind, in einer eher irreführenden Art und Weise zum Nachteil der Bürgerinformation unter den Tisch fallen zu lassen. Ähnlich verhält es sich auch bei dem Punkt eines möglichen fehlenden Kostendeckungsvorschlages. So ist bei positiven Bürgerentscheiden (zur Durchführung einer Maßnahme) völlig unstreitig, dass ein Kostendeckungsvorschlag vorhanden sein muss. Bei negativen, sogenannten kassatorischen Bürgerbegehren, spreche zwar auch einiges für die Notwendigkeit eines Kostendeckungsvorschlages, aber diese Frage sei noch nicht gerichtlich ausgetragen, erläutert Dr. Stöhr.

„Die Schlussfolgerung hieraus ist für mich, dass ich der Stadtverordnetenversammlung empfehlen werde, das Bürgerbegehren zuzulassen“, sagte Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr. Zwar sei er nach wie vor überzeugt, dass das Bürgerbegehren sowohl finanziell nachteilig für die Stadt sei als auch für die wichtige Entwicklung der Innenstadt. „Jedoch halte ich nur bei völlig eindeutiger Rechtsprechung die Nichtzulassung eines Bürgerbegehrens für zwingend. Im Zweifel gilt für mich, dass die Entscheidung über das Bürgerbegehren nicht in die Hände der Gerichtsbarkeit, sondern in die Hände unserer Bürger gehört“, machte der Rathauschef klar. Scheitert das Bürgerbegehren, dann würde recht bald eine Entwicklung für zusätzlich attraktive Geschäfte in der Innenstadt, ein Brückencafé und zur Lösung der Büchereifrage eingeleitet werden können, während ein Gerichtsverfahren zu unabsehbaren zeitlichen Verzögerungen führen würde.

„Da es stets Wunsch aller Fraktionen war, hierüber zeitnah entscheiden zu können, um die erforderlichen Schritte einzuleiten, habe ich bereits unmittelbar den Magistratsmitgliedern und den Fraktionsvorsitzenden der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien das Gutachten zugeleitet. Ferner habe ich bereits angekündigt, in der kommenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten“, betont der Bürgermeister.

Ehrenstadtrat Klaus Minkel pflichtet der Entscheidung des Rathauschefs ohne Vorbehalte bei und hält sie für richtig. „Großmut ziert den Sieger. Besser eine schnelle Entscheidung als eine lange Hängepartie zum Schaden der Stadt“, so Minkel zum BVA. „Es bleibt also spannend“, kommentierte Minkel die Entwicklung. 25 Prozent der Bad Vilbeler Wähler müssten jetzt bei der anstehenden Wahl für das Bürgerbegehren und gegen die Mediathekbrücke votieren, das sind zirka 6000 Stimmen. Dazu Minkel: „Eine hohe Hürde!“ Seite 3,6