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Strengere Auflagen

Das Gebiet »Nördlich der Fuchslöcher« soll bebaut werden. Dafür sieht der Bebauungsplan etwa aus Umweltschutzgründen verschärfte Auflagen vor. So müssen die Bauherren ihre Flachdächer voll begrünen. Foto: Holger Pegelow
Das Gebiet »Nördlich der Fuchslöcher« soll bebaut werden. Dafür sieht der Bebauungsplan etwa aus Umweltschutzgründen verschärfte Auflagen vor. So müssen die Bauherren ihre Flachdächer voll begrünen. Foto: Holger Pegelow

Karben. Wer im künftigen Petterweiler Baugebiet ein Haus errichten will, muss strengere Auflagen beachten. Die Stadt hat aufgrund von Einwendungen in der ersten Offenlage des Bebauungsplans »Nördlich der Fuchslöcher« nachgeschärft. Vor allem in Umweltdingen sind die Vorgaben strenger geworden. Die Änderungen sind so umfangreich, dass der gesamte Plan nochmals ins Verfahren muss.
Für die Karbener Grünen ist die aktuelle Sitzungsrunde der städtischen Gremien sehr erfreulich. »Wir Grüne freuen uns, dass die Punkte Zisternen und Dachbegrünung nun Eingang in die Pläne gefunden haben«, sagte Fraktionsvorsitzender Markus Dreßler, während der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Infrastruktur. Für die Bauwilligen in Petterweil dürfte das indes weniger erfreulich sein: Sie müssen beim Hausbau nicht nur strengere Auflagen erfüllen, sondern auch länger warten, bis sie bauen dürfen. Grund: Der Bebauungsplan »Nördlich der Fuchslöcher« muss nochmals das Bebauungsplanverfahren durchlaufen. Und das kann dauern.
Diese erneute Offenlage hat Nadine Velte vom städtischen Bau- und Planungsamt in der Sitzung gleich zu Beginn angekündigt. Auf einigen Seiten ist im überarbeiteten Entwurf nachzulesen, welche Änderungen das im Einzelnen sind.
So soll gelten, dass Doppelhäuser mit gleicher Firsthöhe und Dachneigung einheitlich auszuführen sind. Sofern Häuser mit Pultdach errichtet werden, sollen diese grundsätzlich traufständig, also mit der niedrigeren Gebäudehöhe, zur jeweiligen Erschließungsstraße hin ausgerichtet werden. Für die Eindeckung von Dächern schreibt der Bebauungsplan nun vor, dass keine glänzenden oder reflektierenden Materialien zulässig sind. Bei der Farbgestaltung der Außenwandflächen seien ausschließlich helle Farben im Spektrum warmer Erdtöne zulässig. Außerdem steht in den Plänen: »Fassaden mit Zementfaserplatten und Platten aus künstlichen Materialien (Kunststoff), Fliesen und Metallverkleidungen sowie glasierte, glänzende, spiegelnde und reflektierende Materialien sind unzulässig.«
Werbeanlagen seien nur zum Zweck der Eigenwerbung zulässig und nur am Erdgeschoss. Weiterhin stellte Velte vor, dass Abfall- und Wertstoffbehälter durch Anpflanzungen, Müllbehälterschränke/-boxen, Pergolen gegen eine allgemeine Einsicht abzuschirmen seien. Die Abschirmung darf aber nur so hoch sein wie etwa die Abfallbehälter.
Als Zäune sind ausschließlich Hecken zulässig, lediglich auf der Innenseite der Grundstücke sind Zäune aus Drahtgeflecht erlaubt, aber mit einer Bodenfreiheit von mindestens zehn Zentimetern.
Wasserdurchlässige
Flächen notwendig

Zum Hochwasserschutz schreibt der B-Plan vor, dass Parkplätze, private Gehwege, Garagenzufahrten, Hofflächen und sonstige Nebenflächen, wie etwa Mülltonnenplätze, nur in wasserdurchlässiger Weise zu befestigen seien. Außerdem muss jeder Grundstückseigentümer Zisternen errichten, damit das Brauchwasser zum Gießen genutzt werden kann.
Des Weiteren müssen alle Flachdächer und flach geneigten Dächer, einschließlich der Dächer von Garagen und Nebenanlagen, vollflächig begrünt werden. Zudem wird, im B-Plan – mit Ausrufezeichen versehen – verbindlich vorgeschrieben, dass »mindestens 50 Prozent der nutzbaren Dachflächen mit Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie (Fotovoltaik/Solarthermie) zu versehen sind. Dies stelle einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen dar.
Teile der Hecke
erhalten

Zudem wolle man eine intensive Gebietsdurchgrünung, die einer kleinklimatischen Verbesserung und einem attraktiven Wohnumfeld diene. Mindestens 30 Prozent der begrünten Grundstücksfläche seien mit Laubgehölzen zu bepflanzen. Im Bebauungsplan wird auch das Verbot so genannter Steingärten festgesetzt, also die flächige Einbringung von Stein-, Kies-, Splitt- und Schotterschüttungen sowie auch von Holzhackschnitzeln. In der anschließenden Fragerunde kam wieder die entlang der Sauerbornstraße bestehende Hecke zur Sprache. Wie berichtet, soll die Zufahrt zu dem neuen Baugebiet einerseits über einen Kreisverkehrsplatz, andererseits mit einigen direkten Zufahrten zu den an der Sauerbornstraße liegenden Grundstücken erfolgen. Nicht wenige befürchten, dass die Hecke vollständig wegkommen würde. Das verneinte Bürgermeister Guido Rahn (CDU). »Wir wollen hier keinen Kahlschlag.« Die Hecke werde nur an den Stellen gerodet, wo die Zufahrten seien und wo der Kreisel hinkomme. »Sonst kann sie bleiben.« Man einigte sich darauf, dass das im Protokoll der Sitzung so festgehalten wird und das Stadtplanungsamt eine entsprechende Formulierung in den Bebauungsplanentwurf einarbeitet.
Im Ausschuss votierten die Grünen mit Enthaltung, ansonsten stimmten alle Ausschussmitglieder für den geänderten Bebauungsplanentwurf, der nun öffentlich ausgelegt und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange folgen wird.
Von Holger Pegelow