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Tollwutgefahr

Wetteraukreis. Im Gebiet des Wetteraukreises sind in den letzten vier Jahren keine weiteren Tollwutfälle aufgetreten. Gleichzeitig wurde eine orale Immunisierung der Füchse und eine Untersuchung von Füchsen durchgeführt. Die verfügten Schutzmaßregeln für das Gebiet des Wetteraukreises werden daher gemäß Paragraf 14 (2) Tollwut-Verordnung mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Warnschilder an den Zu- und Ausgängen der Ortschaften sind zu entfernen. Die Aufhebung ist in der ortsüblichen Weise bekannt zu machen, informierte der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landratsamtes. (sam)