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Überhängende Äste und Sträucher rückschneiden

Bad Vilbel. Bäume, Sträucher und Bepflanzungen jedweder Art schmücken das eigene Grundstück. Das sehen viele Menschen so und nutzen Pflanzen nicht nur im Garten, sondern beispielsweise auch als naturnahe Einhausung der eigenen Grundstücke. Das ist auch förderlich für das Stadtklima. Dennoch gelten auch bei der Bepflanzung gewisse Grundsätze. Einer davon ist die Pflicht, Äste und Sträucher, die auf den öffentlichen Raum überhängen, zurückzuschneiden. Noch bis zum 28. Februar muss dies vollzogen sein, denn ab dem 1. März beginnt die Brut- und Setzzeit, ruft die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung in Erinnerung.
Zur Pflicht des Grundstückseigentümers, keine Anpflanzungen zu unterhalten, die die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigen, gehört es auch, dafür Sorge zu tragen, dass die Anpflanzungen den Verkehrsteilnehmern nicht die Sicht auf Verkehrsschilder verdecken. Das gilt auch für Beeinträchtigungen der Sicht auf Verkehrszeichen, die nicht unmittelbar vor einer Kreuzung oder Einmündung aufgestellt worden sind. Der Bürgersteig ist in einer Höhe von 2,50 Meter und die Fahrbahn sowie ein angrenzender Gehwegstreifen von 50 cm auf einer Höhe von 4,50 Metern von allen Ästen und Sträuchern freizuhalten. Die Äste dürfen aber auf keinen Fall Verkehrs- und Straßenschilder oder ähnliche Zeichen verdecken und auch nicht die Straßenbeleuchtung.
Alle Bürgerinnen und Bürger sollten beachten, dass in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September. grundsätzlich lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen zulässig sind. (zlp)