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Warten auf Vorzugsvariante für den Radweg

Die Kreisstraße 247 von Rendel nach Gronau ist recht schmal, wenn Autos Radfahrende überholen. Ein kombinierter Rad- und Gehweg, wie er seit langem gewünscht wird von beiden Kommunen, böte mehr Sicherheit. Foto: Niehoff
Die Kreisstraße 247 von Rendel nach Gronau ist recht schmal, wenn Autos Radfahrende überholen. Ein kombinierter Rad- und Gehweg, wie er seit langem gewünscht wird von beiden Kommunen, böte mehr Sicherheit. Foto: Niehoff

Karben / Bad Vilbel. »Weg frei für Radler zwischen Rendel und Gronau«, so lautete eine Mitteilung des Wetteraukreises vom Januar 2022. Mittlerweile sind eineinhalb Jahre vergangenen. Doch von dem angekündigten Radweg ist weit und breit nichts zu sehen. Was sind die Gründe dafür?
Einer Pressemitteilung des Wetteraukreises vom Januar vergangenen Jahres zum Radweg zwischen Rendel und Gronau vorausgegangenen war ein Treffen des Kreisbeigeordneten Matthias Walther mit den Bürgermeistern Sebastian Wysocki aus Bad Vilbel und Guido Rahn aus Karben (alle drei CDU). Dabei hatte Walther den beiden Rathauschefs mitgeteilt, dass Hessen Mobil inzwischen mit der Durchführung der Planungen für den Neubau eines kombinierten Rad- und Gehweges entlang der Kreisstraße 247 zwischen Rendel und Gronau beauftragt worden sei. Immer wieder hatten die beiden Städte auf den Bau einer Radwegeverbindungen zwischen Gronau und Rendel gedrängt. Voraussetzung für den Bau eines Radweges entlang einer Bundes- oder Landesstraße ist allerdings, dass er nicht nur der Wunsch einer Kommune ist, weil durch ihn wichtige Standorte – etwa Schulen, Einkaufszentren, Gewerbegebiete, Sportstätten oder touristische Attraktionen – erschlossen werden, sondern dass er auch ins landesweite Radwegenetz passt, das vom Land systematisch entwickelt wird.
Wichtig für das Land ist also die Netzbedeutung des gewünschten Radweges. Um diese zu ermitteln, bewertet Hessen Mobil im engen Austausch mit der betroffenen Region verschiedene Kriterien: Welche Funktion übernimmt der Weg für den Alltags- und Freizeitverkehr? Verbindet er wichtige Ziele in der Region? Ermöglicht er zum Beispiel den Radfahrenden, schnell und komfortabel Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs zu erreichen? Auch das künftig erwartete Radverkehrsaufkommen des neuen Radwegs wird betrachtet. Eine Rolle spielt dabei beispielsweise auch die Häufigkeit und Schwere von Konflikten zwischen Rad- und Autofahrenden, die durch die gemeinsame Nutzung der Straßen entstehen können.
Und genau in diesem Stadium der Prüfung vieler Kriterien befindet sich das Verfahren, wie beispielsweise die faunistischen und floristischen Kartierungen durch ein beauftragtes Fachbüro für ökologische Fachplanungen zur Erstellung des landschaftspflegerischen Begleitplans oder die FFH-Verträglichkeitsvorprüfung sowie zu Fragen der Verfügbarkeit von erforderlichen Grundstücken.
Langwierige
Voruntersuchungen

Denn die derzeitige Kreisstraße ist nicht breit genug, um einen 2,50 Meter breiten Radweg plus Bankette und Entwässerungsrinne als Sicherheitsabstand zur Straße bauen zu können. Im Rahmen der Baurechtschaffung ist darüber hinaus auch die Beteiligung verschiedener Träger öffentlicher Belange (TÖB), wie Naturschutzbehörden, Wasserbehörden, aber auch Energieversorger erforderlich.
All diese Voruntersuchungen sind langwierig und dienen am Ende dazu, eine Vorzugsvariante festlegen zu können, wie Bürgermeister Wysocki auf Anfragen dieser Zeitung mitteilt.
Schließlich verläuft die knapp 1,8 Kilometer lange Straße zwischen Gronau und Rendel durch den Talboden der Nidda und Nidder, die am Ortsrand von Gronau zusammenfließen. Und die weitläufigen Auenbereiche stellen aus naturschutzfachlicher Sicht einen sehr hohem Wert dar.
Nach Auskunft von Hessen Mobil werden die Biotoptypenkartierung und die faunistische Erhebung Ende Oktober abgeschlossen sein. Danach kommt es zur Auswertung und zu einem ersten Bestandsplan des Artenvorkommens. Zudem laufen derzeit die Vorbereitungen für Baugrunderkundungen, welche im Frühjahr 2024 stattfinden sollen.
Parallel dazu findet eine umfassende Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile statt mit dem Ziel, zu einer gerechten Abwägung zu kommen.
Planfeststellung
noch nicht möglich

Erst nach Vorliegen des Baurechts, also nach Vorliegen eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses erfolgt der Bauentwurf (Ausführungsplanung). Erst hiernach kann daher mit der Bauvorbereitung für die eigentlichen Bautätigkeiten begonnen werden. Und die dürften aller Wahrscheinlichkeit nicht vor Ende 2024/Anfang 2025 liegen. Von Jürgen W. Niehoff