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Zweieinhalb Jahre Haft für eifersüchtigen Ex-Freund-Statt Weiterbildung erleidet Frau Stalking in Reinformat

Bad Vilbel. Sie wollte sich im Berufsförderungswerk (BFW) in Bad Vilbel in aller Ruhe weiterbilden. Stattdessen erlebte eine Angestellte (29) aus dem Emsland in den Jahren 2009 und 2010 blankes Stalking. Dafür war ihr krankhaft eifersüchtiger früherer Partner verantwortlich. Jetzt sprach das Amtsgericht in Frankfurt am Main ein Machtwort: Der 38 Jahre alte Kraftfahrer wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Begonnen hatte die Geschichte in einer Diskothek in Meppen, wo sich die beiden kennenlernten. Es entwickelte sich zunächst ein Liebesverhältnis, das allerdings im Laufe der Zeit durch die chronische Eifersucht des Mannes stark beeinträchtigt wurde. Die in einer Spielhalle beschäftigte Frau entschloss sich im Jahr 2009, in Bad Vilbel eine Weiterbildung zu beginnen – vielleicht auch, um Abstand zu gewinnen. Ihre Hoffnung war jedoch trügerisch. Der Mann entschloss sich nämlich, ihr in die Kurstadt zu folgen und lungerte in der Folge ständig in der Nähe des Zentrums, in dem die Frau wohnte, oder sogar vor ihrer Wohnungstüre herum.

Dort kam es im November 2009 zu einem ersten Zwischenfall. Nachdem er an der Türe gelauscht und Männerstimmen aus dem Inneren vernommen hatte, schrie der 38-Jährige herum, konnte aber von den Männern aus dem Haus hinauskomplimentiert werden. Doch schon am nächsten Vormittag war er wieder da, drang in die kleine Wohnung ein und fiel über die schreiende Frau her: „Du gehörst mir ganz allein“, waren seine Worte. In der Folge verlegte sich der Mann aufs Stalking: Ständig klingelte der Handy-Apparat der gestressten Frau – entweder hörte sie die Stimme des Mannes oder sah obszöne SMS-Nachrichten aufleuchten. Der Kraftfahrer ließ sich auch nicht von einem Gerichtsbeschluss beirren, der ihm den Kontakt zu der Frau untersagte. Schließlich schaltete die 29-Jährige Polizei und Staatsanwaltschaft ein, die das Strafverfahren gegen den Mann in Gang brachten.

Das unter der Leitung von Schöffenrichter Wolfgang Menz tagende Gericht war negativ beeindruckt von dem Angeklagten, der seine eigene Bedürfnisse über die aller anderen zu stellen pflege. Eindruck machte im Gericht auch die Tatsache, dass der Kraftfahrer vor gar nicht langer Zeit das gleiche Spiel mit einer anderen Frau getrieben hatte und deshalb zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, deren Frist während der neuen Taten noch lief.

Für Menz war die Sache klar: Hier ist nochmalige Nachsicht fehl am Platze. Der eifersüchtige Stalker hat nun im Gefängnis ausreichend Zeit, um sein Verhalten zu überdenken. (ge)