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Wieder mal viel Lärm um Nichts – Nächster Dämpfer für die Grünen: Schlappe vor dem Verwaltungsgericht • Verkauf städtischer Grundstücke

Bad Vilbel. Vor dem Gießener Verwaltungsgericht (VG) wollte die Grünen-Fraktion am Mittwoch, 22. April, den Verkauf der städtischen Grundstücke an die Humanistische Stiftung von Hansgeorg Jehner zu Fall bringen. Die Grünen hatten vor allem moniert, dass zwei Fachwerkhäuser in der Frankfurter Straße 58 und 60 entgegen ursprünglicher Vorstellungen doch abgerissen werden sollten. Sie verklagten die Stadtverordnetenversammlung. Zu Beginn der mündlichen Verhandlung wiesen die fünf Richter die Kläger darauf hin, ihnen fehle die Klagebefugnis, so VG-Sprecherin Sabine Dörr. Bei ihrer Klage gegen das Parlament habe der Nachweis gefehlt, dass sie dort in ihren Rechten beschränkt worden seien. „Wenn einem die Entscheidung nicht passt, ist das per se nicht zugleich auch eine Verletzung von Rechten“, so Dörr.

So hatte auch der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSG) argumentiert, den die Stadt als Rechtsvertreter einsetzte. Der HSG betont, die Gemeindevertretung überwache zwar die Verwaltung und den Gemeindevorstand, sie solle aber nicht „im Sinne einer Rechtsaufsicht wachen“. Ein solches Recht bestehe nicht, wenn „die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung einen Beschluss fasst, der nicht ihren Vorstellungen entspricht“. Das Parlament sei auch „durch einmal gefasste Beschlüsse nicht für alle Zeit gebunden“. Dennoch hätte es für die Grünen die Möglichkeit gegeben, beim VG ein Urteil anzufordern und auch eine Revision zu beantragen, betont Dörr.

Man habe sich zurückgezogen, „weil sich das Gericht so eindeutig geäußert hat“, erklärte der Grünen-Stadtverordnete Ulrich Rabl. Das Gericht habe die Stadtverordnetenversammlung zum Teil der Exekutive erklärt. Der Verkauf sei nun juristisch abgeschlossen, „aber wir werden unsere Stimme erheben, wenn der Bebauungsplan aufgestellt wird“, so Rabl. In der Neuen Mitte sei seit 2004 nichts vorangekommen. Der Grüne erinnert daran, dass der interfraktionelle Arbeitskreis Innenstadtgestaltung just zu dem Zeitpunkt von der CDU aufgegeben worden sei, als dort über Beteiligungsverfahren wie einen Architektenwettbewerb gesprochen worden sei. (dd)