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Ausgangssperre bis 10. Januar verlängert

Bad Vilbel/Karben/Wetterau. Die im Wetteraukreis seit dem 15. Dezember geltende nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr am Abend bis 5 Uhr in der Frühe und das ganztägige Alkoholverbot im öffentlichen Raum werden bis zum 10. Januar verlängert. »Grund dafür ist das unverändert sehr hohe Infektionsgeschehen im Wetteraukreis«, ist in einer Pressemitteilung aus der Kreisverwaltung zu lesen.
Wie Landrat Jan Weckler darin mitteilt, setzt der Kreis damit weiterhin das aktuelle Eskalationskonzept des Landes Hessen um. In Regionen mit besonders hohem Infektionsgeschehen müssen zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung des Virus eingeleitet werden. Ab einem Schwellenwert von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern gilt die Stufe 6 des Eskalationskonzeptes.
Auch an Silvester gilt ab 21 Uhr das Verbot
Auch wenn über die Feiertage und zwischen den Jahren die offiziellen Zahlen möglicherweise unter die 200er Marke sänken, könne die Ausgangssperre nicht automatisch aufgehoben werden, heißt es weiter. Grund dafür seien die zurückgehenden Tests und die über die Feiertage verringerten Laborkapazitäten, durch die das realistische Infektionsgeschehen nicht abgebildet werde.
Auch am Silvesterabend beginnt die Ausgangssperre bereits um 21 Uhr. Danach ist das Verlassen der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses nur aus wichtigen Gründen erlaubt.
Zu den berechtigten Ausnahmen zählt die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeit, etwa ein Einsatz der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder des Rettungsdienstes. Auch dürfen Menschen wegen medizinischer, therapeutischer oder veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen unterwegs sein. Ausnahmen gelten auch für die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechtes, für die Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen oder Minderjährigen, für die Begleitung Sterbender und die Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen. Darüber hinaus dürfen Tiere in diesem Zeitraum außerhalb der Wohnung versorgt werden, und es ist möglich, in der Tierseuchenbekämpfung und -prävention tätig zu sein. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern eine Bescheinigung ausstellen, damit diese nachweisen können, warum sie trotz Ausgangssperre unterwegs sind. Auch der Durchgangsverkehr ist weiterhin erlaubt. Polizei- und Ordnungsbehörden werden die Einhaltung der Ausgangssperre kontrollieren.
Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist in diesem Jahr im öffentlichen Raum des Wetteraukreises wie in vielen anderen Landkreisen auch untersagt. Vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems wird die dringende Empfehlung ausgesprochen, auch im privaten Bereich auf das Zünden von Feuerwerkskörpern zu verzichten. (zlp)
Allgemeinverfügung
Der Text der Allgemeinverfügung steht online unter www. wetteraukreis.de/aktuelles/corona/