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ADA-Signet als Qualitätsmerkmal – Regelmäßige Kontrolle der Auflagenhöhe

Alle Mitgliedsverlage des Bundesverbandes Deutscher Anzeigenblätter, so auch der „Bad Vilbeler Anzeiger“ und die „Karbener Zeitung“, sind nach der Satzung verpflichtet, die von ihnen herausgegebenen Titel der Auflagenkontrolle zu unterziehen.

Bad Vilbel/Berlin. Bundesweit werden so 900 Wochenblätter mit einer Gesamtauflage von 64,2 Millionen Exemplaren im Rahmen der ADA dahingehend überprüft, ob die von ihnen angegebenen Auflagen auch den Tatsachen entsprechen. Auch der „Bad Vilbeler Anzeiger“ und die „Karbener Zeitung“, die aufgrund der ADA-Prüfung das ADA-Signet als Qualitätsmerkmal tragen dürfen.

Die ADA wurde im Jahre 1985 in den Markt eingeführt. Bis dahin gab es für das Medium Anzeigenblatt keine Kontrollinstanz. Die werbungtreibende Wirtschaft begrüßte diesen Fortschritt, weil bei den geprüften Titeln keine Zweifel an der Richtigkeit der Auflagenhöhe mehr bestehen können.

Auch wenn das Kontrollsystem vom Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) getragen wird, ist die ADA keine verbandliche Instanz. Um die Glaubwürdigkeit der Prüfung zu untermauern, werden die Kontrollen bundesweit von zwei namhaften Wirtschaftsprüfungsbüros in Köln und in München durchgeführt. Diese Wirtschaftsprüfer arbeiten zwar nach einheitlichen Richtlinien, sie sind in ihrer Tätigkeit gemäß ihrer Berufsordnung jedoch von Verband und Verlagen völlig unabhängig.

Jeder Verlag muss vierteljährlich die Durchschnittsauflage des Quartals melden. So besteht auch zwischen den Prüfungen die Möglichkeit, die in der Regel gegebene Kontinuität der Auflagenhöhe zu verfolgen.

Die ADA-Zahlen werden einmal im Jahr veröffentlicht. Sie stehen allen Werbungtreibenden und Werbeagenturen zur Verfügung. Die Verlage dürfen das ADA-Signet als Qualitätsmerkmal in ihrer Eigenwerbung benutzen, um ihre Seriosität auch bezüglich der Auflagenhöhe zu dokumentieren. (sam)