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Berufung abgelehnt

Karben. Eine polizeiliche Großrazzia vom 2. November 2005 hat jetzt zu einem juristischen Nachspiel für einen 47-jährigen Karbener gesorgt. Er hatte gegen eine sechsmonatige Bewährungsstrafe Berufung eingelegt. Diese aber wurde vom Bad Homburger Amtsgericht bestätigt, ihm nur eine Geldstrafe von 2500 Euro erlassen, weil der Karbener durch den Vorfall in Burgholzhausen arbeitslos geworden sei.

Bei der Razzia in einem Burgholzhäuser Bordell war der Karbener, der damals in dem Bordell als Security-Bediensteter tätig war, von der Polizei mit einer Waffe aufgegriffen worden. Was einen Waffenverstoß darstellte, da er dafür einen Waffenschein benötigt hätte, so das Gericht. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung sei noch ein Revolver gefunden worden, für den der Mann keine Besitzerlaubnis vorlegen konnte.

Vor Gericht versuchten der Angeklagte und sein Anwalt vergeblich, das Führen der Waffe im Bordell als straflose Tat darzustellen. Wie der 47-Jährige anführte, habe er damals in seinem Büro die Kassenabrechnung vorgenommen und dabei die Pistole in seiner Nähe aufbewahrt. Durch einen plötzlichen Schuss, der vermutlich den Beginn der Razzia eingeleitet habe, sei er hochgeschreckt. Daraufhin habe er die Waffe an sich genommen, um nach der „Knall-Ursache“ zu sehen. Auch den beim Angeklagten gefundenen Revolver werteten Staatsanwalt und Richterin als eindeutigen Waffenverstoß. Der 47-Jährige besitze zwar einen Waffenerwerbsschein, weil er Mitglied eines Schützenclubs und Jäger sei, dennoch durfte er weder eine Pistole im Lokal noch einen nicht angemeldeten Revolver in seinem Privatbesitz haben, so das Gericht. (hab)