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Berufung eingelegt

Bad Vilbel/Karben. Gegen das Urteil zu den Flüchtlingskosten hat die Stadt Karben Berufung eingelegt. Das sei geschehen, um die Frist zu wahren, erklärt Bürgermeister Guido Rahn (CDU). Die finale Entscheidung soll im November das Stadtparlament treffen.

Den Beschluss zur Berufung habe seine Stadtregierung gefasst, so Rahn. Der Bürgermeister sieht gute Erfolgschancen, denn das Gießener Verwaltungsgericht habe in mehreren Punkten nicht stichhaltig argumentiert. Es hatte im September entschieden, dass die Karbener und Bad Vilbeler genug Geld für die Unterbringung von Flüchtlingen erhalten. Beide Städte forderten dagegen eine volle Erstattung ihrer Kosten. Der Wetteraukreis hatte jeweils mehrere zehntausend Euro allein für einige Monate im Jahr 2014 den beiden Städten nicht erstattet.

In Bad Vilbel ist dagegen noch keine Entscheidung gefallen. Wie Stadtsprecher Yannick Schwander ausführte, sei die Klageschrift später als in Karben eingetroffen, deswegen gelte die Einspruchsfrist auch länger. Die Entscheidung, über einen Einspruch, soll bis Ende des Monats fallen. (kop/den)