Veröffentlicht am

Der Fall Adam – verjährt

Karben. Hat Karbens Umweltamtsleiter Thomas Adam städtische Sträucher, Drahtzäune und Zaunpfähle privat genutzt? Selbst wenn die Vorwürfe stimmen, muss Adam den Staatsanwalt nicht fürchten. „Das wäre verjährt“, sagt die Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Doris Möller-Scheu. Das sei auch der Grund, warum die Behörde nicht wegen des Verdachts der Untreue gegen Adam ermittele. „Ermittelt wird nur wegen der ungenehmigten Deponie.“ Laut Möller-Scheu beträgt die Verjährungsfrist bei Untreuevergehen fünf Jahre – weshalb die Staatsanwaltschaft auf die jüngsten Vorwürfe auch nicht angesprungen sei. (den)