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Der neue Gutschein ist da!

Regine Feyl, 1. Stadträtin Heike Liebel und Simone Roßmus (v.l.) bei der Übergabe der spendierten Gutscheine. Foto: Privat
Regine Feyl, 1. Stadträtin Heike Liebel und Simone Roßmus (v.l.) bei der Übergabe der spendierten Gutscheine. Foto: Privat

Karben. Der neue Karben Gutschein ist da! Und löst die beiden zuletzt nebeneinander bestehenden Gutscheinsysteme des Gewerbevereins Karben und des Karbener Online-Marktplatzes ab. Den neuen, gemeinsamen Gutschein haben die Stadtverwaltung Karben und der Gewerbeverein initiiert, um so mit vereinten Kräften die Wirtschaft vor Ort zu unterstützen und für das vielfältige Shopping-Angebot vor der eigenen Haustür zu werben.
Mit einem einzigen Gutschein bei den meisten Geschäften, Restaurants und Dienstleistungsbetrieben in Karben einkaufen können: Dieses besondere Angebot ist ab sofort dank des neuen Karben-Gutscheins ganz einfach möglich. Fortan gibt es Gutscheine in den Werten 5 €, 10 €, 20 € und 50 €, die bei Sie & Er Mode und Wäsche in der Neuen Mitte, bei der Stadtverwaltung im Bürgerzentrum und beim Gewerbeverein in der Robert-Bosch-Straße 24 für jedermann erhältlich sind.
Mit den Gutscheinen, die sich besonders als Geschenk eignen, ist gesichert, dass die Kaufkraft in Karben bleibt und die lokale Wirtschaft unterstützt. »Damit leistet jeder Schenker einen aktiven Beitrag zum Erhalt der Infrastruktur vor Ort«, hebt Gewerbevereins-Vorsitzender Mike Barowski hervor.
Zur Einführung verschenkte der Gewerbeverein zehn Gutscheine á 50 € an Karbener Familien in finanziell schwieriger Situation. »Das ist eine tolle Aktion. Die Familien werden sich sehr freuen und können die Unterstützung gut gebrauchen«, so Heike Liebel, 1. Stadträtin in Karben, die die Spende stellvertretend für die ausgewählten Familien von Simone Roßmus und Regine Feyl (Schatzmeisterin des Gewerbevereins) entgegennahm und sich um die Weiterleitung kümmert.
Alle in Umlauf befindlichen alten Gutscheine des Gewerbevereins und des Online-Marktplatzes bleiben weiterhin mindestens bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig und können nach wie vor bei den entsprechenden Geschäften und Dienstleistern eingelöst werden. (zlp)