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Einsichtnahme in die Unterlagen bis 21. Februar – Nordumgehung Groß-Karben

Karben. In dem Artikel „Nordumgehung Groß-Karben: Anhörung gestartet“ in der Ausgabe der Karbener Zeitung vom 24. Januar 2008 ist ein Fehler passiert. Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist nur bis zum 21. Februar möglich.

Der Plan für die Umgehungsstraße von Groß-Karben (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt bis zum 21. Februar in der Stadtverwaltung Karben, Rathausplatz 1, Raum 209 während der Dienststunden montags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, dienstags, mittwochs und donnerstags von 8 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Einsichtnahme aus. Auch können Einwendungen nur bis einschließlich 6. März (also 14 Tage nach Ende der Auslegungsfrist) beim Regierungspräsidium Darmstadt oder der Stadt Karben schriftlich oder zur Niederschrift geltend gemacht werden. (cwi)