Veröffentlicht am

Fehler verlängert Klagefrist – Nordumgehung gleitet ins Chaos ab: Rechtsbehelfsbelehrung war falsch, Widersprüche nun länger möglich

Karben. Es las sich schlüssig: Wer einen Widerspruch gegen die Nordumgehung Karben geltend machen wolle, müsse seine Klage bis 14. März beim Frankfurter Verwaltungsgericht einreichen. Eine Privatperson und das Berufsbildungswerk haben das gemacht. Weitere Klagen gingen vor Gericht bis zum Ende der Frist nicht ein, sagt der für Straßenbausachen zuständige Richter Gerhard Böhmer. Doch mit seinem Verweis nach Frankfurt lag das hessische Verkehrsministerium grandios daneben. „In der Rechtsbehelfsbelehrung zum Planfeststellungsbeschluss vom 15. Dezember 2010 ist fälschlicherweise das Verwaltungsgericht Frankfurt angegeben“, räumt Ministeriumssprecher Wolfgang Harms ein. Für den Wetteraukreis ist aber das Verwaltungsgericht Gießen örtlich zuständig.

Es scheint zwar nur kleiner Fehler zu sein, doch droht mit ihm das Verfahren nun zunächst vollkommen ins Stocken zu geraten. Zwar sei mit dem Formfehler die Korrektheit der Veröffentlichung an sich nicht beeinträchtigt, erklärt die Sprecherin des Gießener Verwaltungsgerichts, Sabine Dörr.

Sei eine Rechtsbehelfsbelehrung jedoch falsch, verlängere sich allerdings die Klagefrist automatisch, warnt der Frankfurter Richter Gerhard Böhmer. „Sie läuft dann ein Jahr statt einem Monat.“

Bedeutet das also Stillstand in Sachen Nordumgehung gar bis Februar 2012? Das versucht das Ministerium abzuwenden. „Die Planfeststellungsbehörde wird die Rechtsbehelfsbelehrung durch Neuveröffentlichung korrigieren“, kündigt Ministeriumssprecher Harms an.

Mit der Veröffentlichung beginne dann eine neue einmonatige Frist. Nicht mehr nötig sei es, die Planungsunterlagen erneut zwei Wochen lang auszulegen, sagt Harms. Das war von Ende Januar bis Mitte Februar geschehen.

Auf die bereits eingereichten Klagen hat das Verfahren nach Angaben von Gerichtssprecherin Dörr keine Auswirkungen. Das Frankfurter Gericht könne diese einfach der Zuständigkeit halber nach Gießen verweisen.

Allerdings dürfte auch dieses Verfahren eine Zeit lang dauern, weil auch dazu zunächst die Beteiligten gehört werden müssen. Üblicherweise dauert es oft Monate, bis die Gerichte über die Zulässigkeit solche Klagen befunden haben und bis dann die Verhandlungen anlaufen können. (den)