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Freispruch für Pumpenlieferung an Saddam

Karben/Frankfurt. Wetterauer Pumpen an das Saddam-Regime? Nach dem Freispruch eines Kaufmannes aus Karben wird es wohl ungeklärt bleiben, wie und warum im Jahr 2000 insgesamt 69 Pumpen den Weg ins irakische Militärministerium fanden. Das Amtsgericht Frankfurt sah jedenfalls zu viele Zweifel an der Auffassung der Staatsanwaltschaft, der 67 Jahre alte Kaufmann könnte die Pumpen wissentlich in den Irak verschoben und damit gegen das seinerzeit geltende Wirtschaftsembargo verstoßen haben.

Der Kaufmann hatte sich seit einigen Wochen vor Gericht zu verantworten. Er bestritt allerdings standhaft, von der Lieferung in den Irak irgendetwas gewusst zu haben. Er habe die Pumpen lediglich nach Jordanien liefern lassen. Und das sei ja schließlich erlaubt. Über den weiteren Fortgang wisse er nichts. Mit dem Irak oder gar dem Militärministerium habe er niemals etwas zu tun gehabt. Ein Journalist hatte die Pumpenlieferung bei Recherchen Jahre später ausfindig gemacht und die Details, die auf den Kaufmann deuteten, in Deutschland veröffentlicht. Amtsrichterin Sylvia Hauptmann bemühte sich über mehrere Verhandlungstage, Licht in das Dunkel der Pumpenlieferung zu bringen. Aber auch die Vernehmung einer Zeugin, die offenbar mit dem Angeklagten in Kontakt stand, brachte sie nicht entscheidend weiter. In Gesprächen sei wohl „von Iran oder Irak“ die Rede gewesen. Genaueres wisse sie aber selbst nicht. Das aber war dem Gericht zu wenig, um eine Verurteilung auszusprechen.

Nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ wurde der Kaufmann freigesprochen. Seine 88 Jahre alte Mutter, die früher Mitbesitzerin der Firma war, war schon zu Beginn des Verfahrens ausgeschieden. Die Staatsanwaltschaft, deren Vertreterin bis zuletzt von der Schuld des Angeklagten überzeugt war und deshalb eine einjährige Bewährungsstrafe beantragt hatte, kündigte den Gang in die nächste Instanz beim Landgericht an. Insoweit ist das Thema „Kärber Pumpen für Saddam“ doch noch nicht endgültig erledigt. (ge)