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Für Stellungnahmen ist – Planfeststellungsverfahren Nordumgehung

Karben. In der Stadtverwaltung Karben gehen die ersten Stellungnahmen zur geplanten Nordumgehung ein. Der Magistrat macht darauf aufmerksam, dass die Stellungnahmen für oder gegen die geplante Straßenbaumaßnahme nur dann ihre Rechtswirksamkeit erhalten, wenn sie während des Anhörungsverfahrens eingehen. Das findet zurzeit jedoch noch nicht statt. Die jetzt eingehenden Stellungnahmen haben daher keine Rechtswirksamkeit und müssen vom Regierungspräsidium nicht bearbeitet werden.

Das Verfahren ist wie folgt. Zurzeit, heißt es im Schreiben des Magistrats, prüfe der Planungsträger – hier die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung – die Planunterlagen auf Vollständigkeit.

Erst wenn alle Unterlagen vollständig sind, findet das Anhörungsverfahren statt. Dazu werden für einen Zeitraum von einem Monat alle Planunterlagen offengelegt. Alle Bürger haben in diesem Zeitraum die Möglichkeit, in die Planunterlagen einzusehen. Das Anhörungsverfahren dauert sechs Wochen (vier Wochen Offenlegung der Planungen und zwei Wochen Nachgang für Stellungnahmen). Nur die Stellungnahmen, die in diesem Zeitraum abgegeben werden, haben Rechtskraft und müssen vom Regierungspräsidium behandelt werden. Für verfrühte oder verspätete Stellungnahmen trifft das nicht zu.

Wann das Anhörungsverfahren für die Nordumgehung stattfindet, könne zurzeit noch nicht gesagt werden. Der Zeitraum der Offenlegung der Planunterlagen und des Anhörungsverfahrens wird aber rechtzeitig über Pressemitteilungen in den Zeitungen veröffentlicht.

Der Magistrat rät daher allen Bürgerinnen und Bürgern ihre Stellungnahme erst dann, also während des Anhörungsverfahrens abzugeben. „ „Wir weisen deswegen darauf hin, damit die Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte wahren können“, macht Bürgermeister Roland Schulz deutlich. (cwi)