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Gefährdung von Tieren durch Hunde

Brut- und Setzzeit bis 30. September

Karben. Leider seien in den letzten Wochen mehrere Rehe durch freilaufende Hunde getötet oder so schwer verletzt worden, dass sie getötet werden mussten, meldet der Magistrat. Aufgrund dieser Vorfälle weist die Stadt Karben nochmals eindringlich darauf hin, Hunde während der Brut- und Setzzeit anzuleinen. Diese Schonzeit dauert noch bis zum 30. September an.

In der Brut- und Setzzeit brüten viele Vogelarten am Boden, zum Beispiel auf Wiesen und Weiden, aber auch auf Randstreifen, an Wegesrändern und in Grünanlagen unter Hecken und Gebüschen. Auch sind Rehe trächtig und bringen ihre Jungen zur Welt.

Der Jagdtrieb eines Hundes kann zur Gefahr für die wildlebenden Tiere und deren Nachwuchs werden. Auch gut gehorchende Hunde werden oftmals unfolgsam, wenn der Jagdtrieb sie einer attraktiven Fährte folgen lässt. Insbesondere Rehe, die hochträchtig in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit sehr stark eingeschränkt sind, werden mit ihren ungeborenen Kitzen Opfer von Hundebissen.

Auch Hunde, die nicht wildern, können Wildtiere stören oder gefährden. Vertreibt ein freilaufender Hund Bodenbrüter, können die Eier im Gelege auskühlen oder bei Hitze kollabieren.

Deshalb müssen die Halter sicherstellen, dass sie ihren Hund in Wald und Flur immer unter Kontrolle haben und Hunde sich nicht unbeaufsichtigt entfernen und herumstreifen.

Das Ordnungsamt rät dazu, den Hund anzuleinen und weist ausdrücklich auf die möglichen Konsequenzen für Hundehalter hin, wenn Wildtiere durch unbeaufsichtigtes Laufenlassen von Hunden verletzt oder gar getötet werden. Nach dem Hessischen Jagdgesetz droht ein Bußgeld von bis zu 25 000 Euro, wenn ein Wildtier zu Schaden gekommen ist. Zusätzlich prüft das Ordnungsamt im Einzelfall Maßnahmen nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden wie Maulkorb- und Leinenzwang. (zlp)