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Gnadl fordert Grundbuchsperre – Der Landrat, das Hotel und die Stadt – die Auseinandersetzung eskaliert

Bad Vilbel. Die Auseinandersetzung zwischen Magistrat und Landrat Rolf Gnadl (SPD) um den Verkauf des Eckgrundstückes an der Parkstraße und der Niddastraße für eine Erweiterung des Hotels am Kurpark (wir berichteten) geht in die nächste Runde. Gnadl gab als Kommunalaufsicht dem Bad Vilbeler Magistrat die Anweisung, den Vollzug des Grundstücksgeschäfts mit dem Hotelier und CDU-Stadtverordneten Thomas Kester zu stoppen.

Rathauschef Thomas Stöhr versteht indessen die Welt und vor allem den Landrat nicht mehr, der ja höchstpersönlich und nach – wie man wohl erwarten darf – sorgfältiger Prüfung der Akten bereits grünes Licht für den Verkauf des Grundstückes gegeben hat, da kein Verstoß gegen geltendes Recht vorläge. „Es wird“, sagt daher Rathauschef Stöhr, „immer schwieriger, überhaupt noch nachzuvollziehen, was Landrat Gnadl als Rechtsaufsicht nun wirklich will“, gestand Stöhr der Presse.

In einem Schreiben vom 21. November jedenfalls, dessen Inhalt der Referent des Landrates, Stefano Jardella, exklusiv der Wetterauer Zeitung „zugeflüstert“ hat, versucht Gnadl deutlich zu machen, was ihn umtreibt. Ihm liege zwischenzeitlich der Auszug aus dem Grundbuch des Amtsgerichts Frankfurt vor. Dieses enthalte bisher lediglich eine Auflassungsvormerkung für Kester. „Die eigentliche Wahrung des Eigentums zugunsten des Herrn Kester ist somit noch nicht vollzogen“, schlussfolgert der scheidende Landrat. Und da seiner Ansicht nach der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Verkauf des besagten Grundstücks rechtswidrig gewesen wäre, weise er den Magistrat gemäß hessischer Gemeindeordnung an, das Grundbuchamt „unverzüglich von seiner Beanstandung zu unterrichten und dieses zu bitten, den Vollzug der Eintragung des Eigentumswechsels bis auf Weiteres auszusetzen“. Zudem erläutert der Genosse dem Bad Vilbeler Magistrat, der Kaufvertrag zwischen Stadt und Kester sei seiner Meinung nach sogar nichtig, eine Eintragung des Eigentümerwechsels in das Grundbuch würde daher „ohne rechtliche Grundlage“ erfolgen. Die Stadtverordnetenversammlung sei außerdem über diese Anweisung des Landrates zu informieren. Laut Jardella wolle der Landrat mit dieser Maßnahme „verhindern, dass Fakten geschaffen werden“. „All die neuerlichen Verfügungen des Landrates des Wetteraukreises können nur Bestand haben, wenn man dem aus vereidigten Sachverständigen bestehenden Gutachterausschuss für den Kreis ein falsches Wertgutachten unterstellt und zudem der ebenfalls dort für den Wetteraukreis geführten amtlichen Richtwertkarte für die Parkstraße in Bad Vilbel nicht traut. Beide kommen nämlich zu dem Ergebnis, dass die Stadt zum Verkehrswert dieses Grundstück veräußert hat und damit überhaupt kein Rechtsverstoß vorliegen kann“, gibt Bürgermeister Stöhr zu bedenken. (sam)