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Letzte Bedenken besprochen – Einmonatige Offenlegungsfrist der Pläne für das geplante Neubaugebiet „An der Loh“ in Klein-Karben zu Ende gegangen

Karben. Die einmonatige Offenlegung der Pläne für das geplante Neubaugebiet „An der Loh“ auf dem ehemaligen Werksgelände der Firma König und Neurath in Klein-Karben ist beendet. Deshalb hatte der Ortsbeirat Klein-Karben noch einmal eine Ortsbegehung durchgeführt. Dabei konnten Bürger kurz vor Ende des Offenlegungsverfahrens schnell noch letzte Details über das Bauvorhaben erfragen.

Fünf Anwohner nutzten diese Gelegenheiten, um sich über die exakte Bauhöhe der neuen Gebäude und vor allem nach der Anzahl der Parkplätze zu erkundigen. Vor allem die vermeintliche Überhöhe der Neubauten an der Lohgasse löste eine umfangreiche Diskussion aus. Der Anwohner Franz Mang wollte nämlich den Bauplänen entnommen haben, dass die Gebäude nicht innerhalb der zulässigen Bauhöhe von neun Metern, sondern bei 11,40 Meter liegen, und damit das zulässige Maß weit übersteigen würden. Doch schließlich erwies sich diese Vermutung als ein bloßer Additionsfehler.

Dagegen griff der Ortsbeirat drei weitere Einwände der anwesenden Anwohner auf und will sie bei der nun folgenden Abwägungen der Anregungen und Einwände ebenfalls noch behandelt wissen. Das ist zum einen die Frage der Grenzbebauung. Eine der bisherigen Werkshalle reicht auf der einen Seite des Grundstücks knapp 50 Zentimeter an das Nachbargrundstück heran und unterschreitet damit deutlich die ansonsten üblichen Grenzen (drei Meter) der Nachbarschaftsbebauung. Der geplante Rewe-Markt soll nun sogar bis unmittelbar an die Grundstücksgrenze heranreichen, ohne dass der Nachbar seine Zustimmung erteilt hat oder auch nur gefragt wurde. Der Betroffene hat deshalb nun selber einen Rechtsanwalt eingeschaltet, um die Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände zu erreichen.

Bei den anderen beiden noch zu klärenden Fragen geht es um Parkplatzangelegenheiten. Hier soll zum einen darauf geachtet werden, dass im Bauantrag die für ein derartiges Bauvorhaben vorgeschriebenen Parkplätze durch den Investor, die Badenia Gewerbebau GmbH, nachgewiesen werden. Des Weiteren soll darauf geachtet werden, dass die öffentlichen Parkplätze auf der Lohgasse auf der Seite zu den Neubauten entfallen sollen, um so die Zufahrt zu den Stellplätze für die Bediensteten und die Besucher des Pflegeheims auf dem Gelände selbst zu ermöglichen.

Auch darüber wird, voraussichtlich noch vor der Sommerpause, die Stadtverordnetenversammlung zu entscheiden haben. Sollte es bei der Abwägung aller eingereichter Bedenken und Anregungen zu keinen größeren Abweichungen der Planung kommen, so kann dann die Änderung des Bebauungsplanes für diesen Bereich endgültig beschlossen werden. (jwn)