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Lust am Prozessieren – Hahn (FDP) wirft Karbens Bürgermeister Verletzung der Gewaltenteilung vor

Karben/Bad Vilbel. Der heimische FDP-Landtags- und Kreistagsabgeordnete Jörg-Uwe Hahn (Bad Vilbel) hat sich entsetzt über die Reaktion von Karbens Bürgermeister Roland Schulz (SPD) über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Kassel (VGH) zum Planungsverbandsgesetz geäußert und dazu festgestellt, im Karbener Rathaus grassiere die pure Lust am Prozessieren.

„Auch wenn man über eine Woche den Vorgang zur Seite legt, es ist immer noch empörend, in welcher Art und Weise Karbens Bürgermeister Schulz sich mit den höchsten Verwaltungsrichtern in Hessen auseinandergesetzt hat. Schulz hat ganz offensichtlich die Gewaltenteilung in einer Demokratie nicht verstanden, er benimmt sich wirklich als ein ganz schlechter Verlierer“, stellte der liberale Innen- und Rechtspolitiker weiter fest. Karben hat bereits seit dem Jahre 2002 verschiedene Verfahren in die Wege geleitet, um sich gegen das von der CDU- und FDP-Mehrheit im damaligen Hessischen Landtag verabschiedete Planungsverbandsgesetz auszusprechen.

„Ich hatte schon mehrfach den Eindruck, dass es die SPD in Karben weniger mit den Inhalten, sondern mehr mit Prozesshanselei hatte. Häufig wurden die Karbener darauf hingewiesen, dass ihre Rechtsauffassung die falsche ist“, erinnerte Hahn weiter.

Nachdem das Verwaltungsgericht in Gießen in einer sehr detaillierten Entscheidung im Juni 2007 deutlich gemacht habe, dass das Planungsverbandsgesetz mit der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie in Artikel 28 GG vereinbar sei, hätte eigentlich jeder vernünftige Kommunalpolitiker „die Segel streichen“ müssen. „Leider traf das aber nicht für die Roten und die Grünen in Karben zu, wie kleine Prozesshansel haben sie sich weiter durch die Instanzen bewegen wollen. Das ist ihr gutes Recht! Nunmehr aber in empörender Art und Weise den qualifizierten Verwaltungsjuristen des VGH vorzuhalten, sie hätten sich nicht rechtlich korrekt verhalten, das erinnert doch sehr stark an eine große übertriebene Eitelkeit des Karbener Bürgermeisters“, so der heimische FDP-Politiker Hahn weiter.

Beachtlich, und gleichzeitig von der FDP zu begrüßen sei das Verhalten des Verbandsdirektors Stefan Wildhirt (SPD). Dieser kommentierte die Entscheidung des VGH mit der Bemerkung, dass man nunmehr in der Region Rechtsfrieden habe. „Genosse Wildhirt hat erkannt, dass irgendwann einmal die rechtliche Auseinandersetzung zu beenden ist. Genosse Schulz hat dieses aber nicht, sondern lamentiert nun darüber, dass er auch noch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anrufen wolle“, kommentiert Hahn.

Empörend sei es, so der Liberale weiter, dass Rathauschef Genosse Schulz seine mangelnden juristischen Kenntnisse gegen den VGH richte. Schulz hatte erklärt, „dass offensichtlich der VGH Kassel nicht wolle, dass das Bundesverwaltungsgericht die Angelegenheit erhalte“, so Hahn. Diese Formulierung mache deutlich, dass die Besonderheiten des Verwaltungsgerichtes und vor allem der Verwaltungsgerichtsordnung dem Bürgermeister von Karben nicht bekannt sei. FDP-Chef und Rechtsanwalt Hahn hat gleich eine passende Idee: „Vielleicht informiert sich Bürgermeister Schulz einmal bei seiner Parteifreundin, der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Diese hat nämlich durch eine Novellierung der VWGO (Verwaltungsgerichtsordnung) genau ausschließen wollen, dass uneinsichtige Kläger das Bundesverwaltungsgericht lahmlegen können!“