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Nur drei Stunden Park-Zeit – Neue Regelung für ruhenden Verkehr am Selzerbrunnencenter

Bereits im letzten Jahr umgesetzt, wird nun bei Fehlverhalten ein Bußgeld fällig: Auf dem Parkplatz am Selzerbrunnencenter darf nur noch drei Stunden geparkt werden. Eine Parkscheibe ist sichtbar im Fahrzeug zu platzieren.

Karben. Bereits seit dem 1. November 2012 gilt auf dem Parkplatz am Selzerbrunnencenter am Bahnhof eine neue Parkregelung. Darauf macht nun Stadtsprecher Ekkehart Böing per Pressemeldung aufmerksam. Die Parkdauer im Selzerbrunnencenter wurde auf drei Stunden begrenzt. Die Parkscheibe mit der Ankunftszeit ist gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen. Erfolgt dies nicht, müssen die Verkehrsteilnehmer/innen seit Januar mit einem Bußgeld von 5 Euro rechnen.

Hintergrund ist, dass zahlreiche S-Bahnpendler mittlerweile auf den Parkplatz des Einkaufszentrums ausweichen. Der Parkplatz am Selzerbrunnencenter steht aber ausschließlich den Kunden der dortigen Geschäfte zur Verfügung. Die Geschäftsbetreiber sind an die Stadt mit der Bitte herangetreten, durch eine entsprechende Beschilderung die Fremdnutzung durch die S-Bahnpendler zu unterbinden und das auch zu überwachen. Da eine Verkehrsbeschilderung gemäß Straßenverkehrsordnung aufgestellt wurde, kann die Karbener Stadtpolizei nun dort auch kontrollieren.

Im November und Dezember wurden die Kunden auf die neue Regelung durch Handzettel in den Geschäften aufmerksam gemacht. Die Stadtpolizei kontrollierte zwar, aber bei Verstößen dieser neuen Parkregelung wurden die Verkehrsteilnehmer/innen zunächst auf die neue Parkordnung hingewiesen. Nun, nach der vorgeschalteten Informationszeit von zwei Monaten, werden Verstöße auch geahndet.

Hintergrund ist die unzureichende Kapazität auf dem Park- und Ride-Platz am Bahnhof Groß-Karben, die mit Autos ankommenden S-Bahnpendler finden zunehmend keinen Platz mehr. Die Stadtverordnetenversammlung hat schon reagiert und daher in ihrer letzten Sitzung im Dezember beschlossen, die Erweiterung der P+R-Anlage zu prüfen. (cwi)