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Richter sagen Ja zu „Windrad-Nein“ – Bundesverwaltungsgericht bremst Schadensersatzforderung von Investor aus

Karben. Die Stadt muss sich nicht länger vor Schadensersatzforderungen des Windenergiekonzerns Enercon fürchten. Die Richter am Bundesverwaltungsgericht kippten nun das Kasseler Urteil: Der geänderte Flächennutzungsplan ist korrekt zustandegekommen.

Beinahe wäre es die Karbener teuer zu stehen gekommen, dass sie den weiteren Ausbau der Windenergie im Jahr 2005 stoppten. Als Investor Enercon fünf 200 Meter hohe Windmühlen zwischen Petterweil und der Siedlung Eckhardgraben bauen wollte, änderten die Karbener ihren Flächennutzungsplan. Das ließ sich Enercon nicht gefallen. Das Unternehmen klagte vor dem Gießener Verwaltungsgericht. Dort und auch in der nächsten Instanz in Kassel siegten die Windradbauer: Die Stadt hätte ihre Zustimmung zum Projekt nicht versagen dürfen. Enercon dürfe aber auch nicht bauen, weil die Kommune inzwischen ihren FNP geändert habe. Die Kasseler Richter hatten damit die Tür weit geöffnet, dass Enercon für die entgangene Investition hätte Schadenersatz fordern können. Deshalb ging die Stadt in Revision gegen den Teil des Kasseler Urteils, der der Stadt die Rechtmäßigkeit ihres FNPs absprach. Nun verhandelten die Richter am Bundesverwaltungsgericht den Fall: Karben durfte die Windenergieflächen beschränken. (den)