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Sauerborn: Im Sommer soll es schon losgehen

Karben. Ab dem Sommer könnten die Bagger im Neubaugebiet Sauerborn rollen. Das kündigt Gunther Thias an, der Gießener Geschäftsstellenleiter der Hessischen Landgesellschaft (HLG). Ihr gehört die 4,5 Hektar große Fläche am nordöstlichen Ortsrand. Als nächstes müssen die Stadtverordneten zustimmen.

Der Grundsatzbeschluss soll Anfang Februar fallen. Gleich zwei Extra-Sitzungen muss der Stadtplanungsausschuss dafür einlegen: Denn bei der ersten Sondersitzung am Mittwoch fehlten Parlamentariern und Öffentlichkeit die Unterlagen zum Schallschutzgutachten. Das sorgte für Unmut, weil die Papiere seit September im Rathaus vorliegen. Bloß hat sie das Ressort von Baudezernent Gerd Rippen (Grüne) nicht verteilt. „Weil es bisher nicht diskutiert worden ist“, erklärt er. Die Verwaltung könne das Gutachten nicht erläutern.

Das nahm nun Reinhard Ziegelmeyer vom Fachbüro GSA Limburg vor. Dieser Tage soll nun das Gutachten verteilt werden. Deshalb wollen die Parlamentarier am 21. Januar in einer weiteren Sondersitzung im Ausschuss erneut beraten. Nach einer zügigen Offenlage und dem Satzungsbeschluss hofft Thias, im Sommer die Erschließung zu starten. Knackpunkt ist der Lärmschutz: Denn 2015 sollen pro Tag 30 100 Fahrzeuge auf der B 3 unterwegs sein und 17 600 auf der Landstraße 3205. Laut wird es rund um die Kreuzung. Um die künftigen Nachbarn zu schützen, soll der heutige fünf Meter hohe Erdwall um die Ecke herum bis in die Frankfurter Straße verlängert werden. Ziegelmeyer schlägt vor, den Wall an der Kreuzung auf sieben Meter zu erhöhen. In diesem Bereich haben die Parlamentarier längst statt Wohnhäusern eine Fläche für kleine Gewerbeansiedlungen geplant. Für diese sei etwas mehr Lärm verträglich, gibt Ziegelmeyer zu.

An anderer Stelle jedoch müssen die Politiker nun entscheiden: Weil sie eine Bebauung direkt am Wall wünschen, müssen die Häuser im Bereich von sieben bis acht Metern dahinter speziell vor Lärm geschützt werden. Entweder müssten die Bauhöhe begrenzt oder Lärmschutz-Vorgaben für Ober- und Dachgeschosse gemacht werden, erklärt der Experte. Die Schallschutzanforderungen seien nur „leicht erhöht“. (den)